RS Vwgh 1990/5/22 87/14/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
BAO §307 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 414;

Rechtssatz

Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140038.X02

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten