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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 414;Rechtssatz
Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140038.X02Im RIS seit
16.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009