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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1Stammrechtssatz
Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130088.X02Im RIS seit
20.05.1987Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018