1 Mit Bescheid vom 4. August 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer des Revisionswerbers für das Streitjahr 2009 mit 2.605.122,52 € fest. 2 Die dagegen erhobene Berufung des Revisionswerbers wies der unabhängige Finanzsenat mit Bescheid vom 20. März 2012 ab. 3 Mit Erkenntnis vom 28. Oktober 2014, 2012/13/0053, hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des unabhängigen Finanzsenats vom 20. März 2012, soweit er die Einkommensteuer 2009 betraf, wegen Rechtsw... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde u.a. die Berufung gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 11. Oktober 2004, womit die Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 wieder aufgenommen wurden, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde unter Verweis auf ihre Berufungsentscheidung vom 13. Februar 2004, womit über Berufung der Beschwerdeführerin die die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 verfügenden Besche... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden KG handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der T. GmbH (errichtende Umwandlung nach § 5 UmwG, Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Firmenbuch am 21. Februar 2004), die den Betrieb des Gewerbes der Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere für die Reise- und Touristikbranche, zum Unternehmensgegenstand hatte. Streitpunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden die - im Gefolge abgabenbehördliche... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2000, 95/14/0145, VwSlg. 7.526 F/2000, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen einen auf § 299 Abs. 1 lit. c BAO gestützten Aufhebungsbescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich betreffend Einkommensteuer 1989 als unbegründet abgewiesen. Im damals angefochtenen Aufhebungsbescheid vom 17. Februar 1995 wurde dem Finanzam... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer für das Jahr 2001 zur Einkommensteuer veranlagt. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. März 2005 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2001 gemäß § 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ - ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 14. März 2005 - einen Einkommensteuerbescheid 2001. Der Wiederaufnahmebescheid ist nicht als solcher bezeichnet, sondern weist nach der bescheid... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde Unklarheit geschaffen, indem der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid im
Kopf: gleich bezeichnet wurden (nämlich als "EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2001" ) und in der Rechtsmittelbelehrung sowohl des Wiederaufnahmebescheides als auch des Sachbescheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0142 E 17. November 2004 RS 11
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und i... mehr lesen...
Im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO am 26. März 2003 neue Sachbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2000. Mit Schreiben vom 23. April 2003 ersuchte der Beschwerdeführer um Verlängerung der Rechtsmittelfrist "hinsichtlich der im Betreff: befindlichen Bescheide". Diese Bescheide wurden mit "Umsatzsteuer 1997 - 2000, Einkommensteuer 1997 - 2000" bezeichnet.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraftfähig (vgl. für viele das hg. Er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren (bis 2. Februar 1994) Vermögensberater. Er ermittelte den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988; neben diesen Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer erzielte er u.a. auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Alleineigentümer eines Hauses in Y. und als Miteigentümer (zu zwei Drittel) eines Hauses in A. Im Jahr 1996 wurde eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und § 151 Abs. 1 BAO für die Jahre 1990 bis 1994 durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0238 E 25. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens führt stets zur gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß dann, wenn aufgrund irgendeiner neu hervorgekommenen Tatsa... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im deutschen Vereinsregister eingetragenen Verein, für den im Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 21. Dezember 1998 der Betriebsgegenstand bzw. die Art der Tätigkeit mit "Jugend- und Ferienheim" angegeben wird. Unter Tz. 13 des Prüfungsberichtes wird zur Umsatzsteuer ausgeführt, die von den Teilnehmern an so genannten "Freizeiten" geleisteten Aufenthaltsbeiträge seien vom Beschwerdeführer bisher dem ermäßigten Umsatzsteuersat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0038 E 22. Mai 1990 VwSlg 6498 F/1990 RS 2 Stammrechtssatz Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038). ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, die einen Gebrauchtwagenhandel betreibt, brachte gegen die - im Anschluss an eine Buch- und Betriebsprüfung ergangenen - Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998), Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998 sowie Umsatzsteuer 1999, Körperschaftsteuervorauszahlungen 2000, Kapitalertragsteuer 1996 bis 1998 und Normverbrauchsabgabe 1998 mit Eingabe vom 2. November 2000 Berufung ein. In der Berufung geg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Ein im wieder aufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid kann nicht erfolgreich mit der
Begründung: angefochten werden, der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid sei rechtswidrig (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004140108.X06 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §307 Abs3;
Rechtssatz: Wird ein Wiederaufnahmebescheid mit Berufungsentscheidung aufgehoben, hat dies auch die Aufhebung des im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheides zur Folge. Dies ungeachtet des Umstandes, dass auch ein nicht mit Berufung angefochtener, im wiederaufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid aus dem ... mehr lesen...
Bei der mitbeteiligten Kommanditgesellschaft (im Folgenden KG) fand für die Jahre 1993 bis 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei stellte die Prüferin unter anderem fest, dass die KG mit Kaufvertrag vom 25. November 1993 ihr in Wien, F-Gasse, gelegenes Betriebsgrundstück an die H GmbH um einen Betrag von 84 Mio. S veräußert habe. Dem Vorgang sei bilanziell insoweit Rechnung zu tragen, als das Grundstück aus der Bilanz zum 31. Dezember 1993 auszuscheiden und die Forderung la... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §307 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. November 1988, 88/14/0135, widerspricht es dem Gesetz, eine Berufung gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Berufung gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Eine derartige Vorgangsweise wür... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §250 Abs1;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraft... mehr lesen...
Die aus den beiden Beschwerdeführern gebildete Miteigentumsgemeinschaft vermietet Appartements. Für die Miteigentumsgemeinschaft wurden Umsatzsteuervoranmeldungen für das zweite, das dritte und das vierte Kalendervierteljahr 1995 eingereicht (Vorsteuerüberschüsse von 90.025 S, 34.561 S und 68.211 S). Mit vorläufigem Umsatzsteuer-Jahresbescheid vom 14. Jänner 1998 setzte das Finanzamt die Jahresumsatzsteuer für 1995 mit - 192.846 S fest. Im Bescheid wird auch ausgeführt, dass die Umsat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §307 Abs3;
Rechtssatz: Durch die Aufhebung eines die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden Bescheides tritt gemäß § 307 Abs 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Mit dem Wiederaufnahmebescheid ist gemäß § 307 Abs 1 legcit prinzipiell der neue Sachbescheid zu verbinden. Durch ... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnungen Top 13 und Top 14. Die Wohnungen wurden im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0225 E 29. November 2000 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrer am 1. September 1996 verstorbenen Mutter Eleonora L. Mit Bescheiden je vom 1. September 1994 verfügte das zuständige Finanzamt gegenüber Eleonora L. die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1990 und 1991. Gleichzeitig wurden Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1990, 1991 sowie für 1992 erlassen. Mit einem Schriftsatz vom 3. Oktober 1994 erhob die Beschwerdeführerin "als Sachwalterin" nam... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist (Hinweis E 17.2.2000, 99/16/0027). Insb handelt e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren das Geschäft der Werbung von fördernden Mitgliedern für die X.-Organisation und ab dem Jahre 1991 zusätzlich einen EDV Hard- und Softwarehandel. Aus der Anwerbung fördernder Mitglieder für die X.-Organisation bezog der Beschwerdeführer, wie einem in den Verwaltungsakten einliegenden Vertrag zwischen ihm und der X.-Organisation entnommen werden kann, für die Werbung von Förderern und die Verwaltung der geworbenen Förderer mit Mittel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §93 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0197
97/13/0198
Rechtssatz: Eines gesonderten Bescheidspruches über die Aufhebung des das wieder aufgenommene Verfahren zuvor abschließenden Bescheides bedarf es nicht (Hinweis E 24.11.1998, 93/14/0151; E 11.7.1995, 91/13/014... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Erstbeschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde die Ansicht vertreten, dass bei der Gewerbesteuer der Jahre 1987 bis 1990 die Beträge, welcher der an der Erstbeschwerdeführerin in diesen Jahren zu 32 bis 34 % beteiligte Dkfm. L für seine Tätigkeit als deren Geschäftsführer auf Grund eines zwischen der Erstbeschwerdeführerin und einer anderen GmbH (in der Folge B-GmbH) bzw in weiterer Folge mit einer Dkfm. L-GmbH abgeschlossenen Werkvert... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0242
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 4 BAO hängt nicht nur von der Voraussetzung, dass (ua) Tatsachen neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, sonde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1985 bis 1991 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Versicherungsvermittlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung mehrerer Wohnungen. Die Ehefrau und die Tochter des Beschwerdeführers erklärten ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Vermittlung von Versicherungen bzw aus der Vermittlung von Immobilien-Sparverträgen. Nach Veranlagung des Beschwerdeführers zur Ums... mehr lesen...