RS Vwgh 1986/12/3 85/13/0162

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;

Rechtssatz

Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130162.X01

Im RIS seit

03.12.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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