RS Vwgh 1988/10/18 87/14/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 164;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/13/0038 E 9. November 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen § 307 Abs 1 BAO (Hinweis E 27.2.1980, 1596/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140173.X01

Im RIS seit

18.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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