Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §214;VwRallg;
Rechtssatz: Ein nach rechtskräftigem Abschluß des zollrechtlichen Verfahrens das Finanzstrafverfahren teilweise einstellendes Straferkenntnis (Hinweis E 21.2.1985, 83/16/0027) oder eine lange nach rechtskräftigem Abschluß des Abgabenverfahrens erfolgte Einstellung des gerichtlichen St... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;BAO §116 Abs1;BAO §303 Abs1 litc idF 1961/194 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1193/65 E 15. November 1965 VwSlg 3358 F/1965; RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Vorfrage handelt es sich um eine Frage, für die die in einer Verwaltungsangelegenheit zur Entscheidung berufene Behörde sachlich nicht zuständig ist, die aber für i... mehr lesen...
In ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1979 und 1980 wies die Beschwerdeführerin steuerpflichtige Umsätze im Gesamtbetrag von S 1,495.189,87 (1979) und S 5,038.814,16 (1980) aus. In den jeweils u.a. angeschlossenen Gewinn- und Verlustrechnungen führte die Beschwerdeführerin unter den Erträgen die Position "Weiterverrechnung Personalkosten" im Betrag von S 691.772,10 (1979) und S 254.488,-- (1980) an. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer jeweils auf der Grundlage der erklä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;UStG 1972 §12; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 19;
Rechtssatz: Der AbgPfl hat zwar nach StRsp des VwGH kein subjektives Recht auf Wiederaufnahme von Amts wegen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0075); nimmt die Beh aber wahr, daß die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme gegebe... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für die Zeit vom 1. Jänner 1978 bis 31. Dezember 1982 eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der unter anderem festgestellt wurde, daß ein an den Geschäftsführer H. unter dem Rechtstitel "Abfertigung" im September 1981 ausbezahlter und gemäß § 67 EStG begünstigt versteuerter Betrag von S 175.392,-- in Wahrheit nicht als Abfertigung anzusehen gewesen sei. Der Prüfer versteuerte einen Teil dieses Betrages unter Anwendung des § 67 Abs. 2 EStG als sonstige... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §303 Abs1;BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:
SWK 15/1990, R 88;
ÖStZB 1990, 339;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist als eigener und gesondert anfechtbarer Bescheid anzusehen, wenn auch § 307 Abs 1 BAO normiert, daß mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/7, 123;
Rechtssatz: Macht der Abgabepflichtige in seinem Wiederaufnahmsantrag keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund geltend, besteht für die Abgabenbehörde keine Verpflichtung, von Amts wegen Festellungen darüber zu treffen, ob aus der Sicht des Abgabepflichtigen ein tauglicher Wiederaufnahm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/9, 159; AnwBl 1990/6 S 339;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Wiederaufnahme eines Verfahrens bei neu hervorgekommenem Beweismittel (Bestreitung des Eigentums an durch Betriebsprüfung zugerechneten Wertpapieren). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;BAO §303 Abs1 litb impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1390/73 E 24. April 1974 VwSlg 8605 A/1974 RS 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß die neuen Tatsachen oder Beweismittel im früheren Verfahren nicht berücksichtigt werden konnten, darf bei der Wiederaufnahme auf Antrag nicht auf ein Ver... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 impl;BAO §303 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §224 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 339;
Rechtssatz: Grundvoraussetzung der Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens ist ua die Rechtskraft desjenigen Bescheides, der das Verfahren abgeschlossen hat, dessen Wiedera... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 impl;BAO §303 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 19;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes ist eine Änderung des Sachbescheides nicht nur hinsichtlich solcher Bescheidelemente zulässig, die durch die Feststellung der (unbestritten) neu hervorgekommenen Tatsache oder des neu hervo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §69 Abs1 lita;BAO §303 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1927/09/23 0629/26 1 Stammrechtssatz Ein "Erschleichen" eines Bescheides liegt dann vor, wenn dieser in der Art zustande gekommen ist, daß bei der Behörde von der Partei objektiv unric... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat, wenn ihm die für das Ausmaß der Abgabepflicht maßgebende Tatsache in einem Zeitpunkt bekannt wird, in dem noch die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid zulässig oder in dem das Rechtsmittelverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sie bei sonstigem Ausschluß im Rechtsmittelverfahre... mehr lesen...
Der in G wohnhafte Beschwerdeführer besitzt bei Kitzbühel eine (zumindest teilweise) verpachtete Land- und Forstwirtschaft. In Gebäudeteilen des zu dieser Land- und Forstwirtschaft gehörenden Bauernhofes errichtete er in den Jahren 1981 und 1982 insgesamt 6 Ferienwohnungen mit 34 Betten, die nach den Intentionen des Beschwerdeführers dem „Urlaub am Bauernhof“ dienen sollten. Die Obsorge für die Wohnungen oblag dem am Hof ansässigen Pächter der Land- und Forstwirtschaft (bzw. seinen An... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litbBAO §303 Abs4 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß Wohnungen langfristig und nicht wie behauptet kurzfristig vermietet wurden, stellt eine neue Tatsache dar. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 impl;AVG §69 Abs3 impl;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Unrichtige Rechtsanwendung ist kein Wiederaufnahmsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989150042.X01 Im RIS seit 28.04.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 impl;BAO §303 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht Sache der Behörde, den jeweiligen Antragsteller zu veranlassen, bestimmte
Gründe: für seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens anzuführen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989150042.X02 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/04/24 1390/73 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß die neuen Tatsachen oder Beweismittel im früheren Verfahren nicht berücksichtigt werden konnten, darf bei der Wiederaufnahme auf Antrag nicht auf ein Verschulden der Partei z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 110;
Rechtssatz: Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände und nicht rechtliche Beurteilungen, die ein Sachverhalt bei einem anderen Abgabepflichtigen erfuhr. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litc impl;BAO §303 Abs1 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 96;
Rechtssatz: Eine Vorfrage iSd § 303 Abs 1 lit c BAO liegt nur vor, wenn der
Spruch: der erkennenden Behörde in der Hauptfrage erst nach Klärung einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde(Gericht) oder derselben Behörde in eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb impl;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 96;
Rechtssatz: Besteht die Möglichkeit, gegen eine Berufungsentscheidung eine VwGH-Beschwerde zu erheben, so kann ein bei der Erlassung der Berufungsentscheidung (hier: iZ mit einer unrichtigen Rechtsansicht) unterlaufener Verfahrensman... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0003 E 19. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens kann nicht auf solche Tatsachen gestützt werden, die der Behörde bereits bekannt waren, aber im Ermittlungsverfahren als unwesentlich nicht berücksichtigt wur... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Da im § 226 Abs 1 letzter Halbsatz LAA Tir das Wort "voraussichtlich" fehlt, genügt es für eine Wiederaufnahme nach dieser Gesetzesstelle nicht, daß die dort genannte ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist, daß es sich um Tatsachen oder Beweismittel handelt, die dem Antragsteller im Zeitpunkt der Er... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Verwertet die Behörde ein ihr vorliegendes Beweismittel nicht und wird verabsäumt, dagegen ein Rechtsmittel einzubringen, so führt auch die Rüge der Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 172;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung muß es sich bei neu hervorgekommenen Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO um tatsächliche Umstände handeln, die bereits vor Abschluß des Erstverfahrens bestanden haben, aber erst nach dessen rechtskräftigen Abschluß bekanntgeworden sind. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 95;
Rechtssatz: Eine Bilanz, die erst nach Abschluß des wiederaufzunehmenden Verfahrens hergestellt wurde, ist weder eine neu hervorgekommene Tatsache noch ein hervorgekommenes Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb impl;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 95;
Rechtssatz: Die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch das Strafgericht und die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht durch das Strafgericht gegenüber dem Beschuldigten (AbgPfl) hindert diesen nicht daran, die ihm bekannte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens kann nicht auf solche Tatsachen gestützt werden, die der Behörde bereits bekannt waren, aber im Ermittlungsverfahren als unwesentlich nicht berücksichtigt wurden. Es kann also kein Wiederaufnahmsgrund nach § 303 Abs 1 lit b BAO vorliegen, wenn im Erstverfahren schon bekannte Tats... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb impl;AVG §69 Abs1 Z2 impl;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ob die belangte Behörde eher in der Lage gewesen wäre, die Unterlagen beizuschaffen, ist für die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes ohne Bedeutung. Wäre dem Abgabepflichtigen tatsächlich die Einsicht in maßgebende Unterlagen verwehrt worden... mehr lesen...