Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs2;
Rechtssatz: Sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sind vom Wiederaufnahmswerber aus eigenem Antrieb in seinem Antrag konkretisiert und schlüssig darzulegen (Hinweis E 19.2.1992, 92/14/0014). ... mehr lesen...
Anläßlich einer in den Jahren 1988 und 1989 bei der Erstbeschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua die Feststellung getroffen, die Erstbeschwerdeführerin habe für die W-GmbH in Wuppertal, die Werbeveranstaltungen durchführe, den Transport bzw. die Unterbringung der Teilnehmer in H, Vorarlberg, besorgt. Der W-GmbH seien vom Fremdenverkehrsverband H 30 S bzw. 40 S pro Person und Nacht mehr in Rechnung gestellt worden, als der Gesellschaftergeschäftsführer der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0069
Rechtssatz: Kam einer Aussage keine Wesentlichkeit im Rahmen der Beweiswürdigung des Erstverfahrens zu, kann der Annahme der Abgabenbehörde, daß ihr bloßer Widerruf nicht zu einem im
Spruch: anders lautenden Bescheid zu führen vermöge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0069
Rechtssatz: Ergeht oder entsteht eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidung nach dem das Erstverfahren abschließenden Bescheid, ist sie nicht neu hervorgeko... mehr lesen...
In einem mit Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 26. August 1993 abgeschlossenen Verfahren betreffend Zollabrechnung für ein Kraftfahrzeug (gemäß § 80 ZollG) war der Beschwerdeführer unter anderem deshalb unterlegen, weil er eine von ihm in diesem Verfahren als möglich bezeichnete Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 für das betreffende Fahrzeug nicht vorgenommen hatte. Am 27. Mai 1994 beantragte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des Verfahrens unter Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz35/05 Sonstiges Zollrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §303 Abs1 litb;EG-Abk Prot3 idF 1988/616;IDG §13 Abs1 idF 1992/319;ZollG 1988 §80;
Rechtssatz: Indem der Abgabepflichtige seinen Wiederaufnahmsantrag (hier im abgeschlossenen Verfahren betreffend Zollabrechnung für ein Kraftfahrzeug gem § 80 ZollG) auf eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 stützt,... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2 implizitBAO §303 Abs1 litbVwRallg
Rechtssatz: Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände; also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1BAO §303 Abs1 litc
Rechtssatz: Gemäß § 303 Abs 1 lit c BAO kann ein Wiederaufnahmegrund auch dann gegeben sein, wenn der Bescheid von Vorfragen iSd § 116 BAO abhängig war. Eine Vorfrage iSd § 303 Abs1 lit c BAO ist ein vorweg zu klärendes Element des zur Entscheidung stehenden Rechtsfalles, das als Hauptfrage ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallg
Rechtssatz: Bildete sich die Abgabenbehörde ein Urteil über eine Vorfrage und legte sie ihre selbst gefundene Lösung der Vorfrage ihrem Bescheid zugrunde, ergeht aber sodann nach Eintritt der Rechtskraft ihrer Entscheidung von der zuständigen Stelle in ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erzielte im Jahr 1979 aus einer Tätigkeit, die im Zusammenbau von Einrichtungsgegenständen bestand, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Abgabenverfahren brachte er vor, einen Teil seiner Einnahmen unter der Bezeichnung "Fremdarbeiten" an eine Person namens St. weitergegeben zu haben, die nach Art eines Subunternehmers für den Mitbeteiligten tätig geworden sei. Da diese Person nicht ausfindig gemacht werden konnte, wurde den angeblich weitergeleiteten Beträgen unter Bezu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ergehen, stellen als solche keine Wiederaufnahmsgründe iSd § 303 Abs 1 lit b BAO für das abgeschlossene Verfahren dar und zwar weder hinsichtlich der darin getroffenen Sachv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Umstand, daß schon früher entstandene bzw vorhanden gewesene Tatsachen oder Beweismittel durch eine später ergangene Entscheidung neu hervorgekommen sind, ist ohne Bedeutung, weil die Art und Weise, in der dem Wiederaufnahmswerber Tatsachen oder Beweismittel zur Kenntnis gelange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. Anläßlich einer für die Jahre 1982 bis 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, daß Paragondurchschriften fehlten bzw im Jahr 1985 der Einkauf eines Autos nicht verbucht worden sei, weshalb er den Umsätzen sowie den Gewinnen aller Jahre Sicherheitszuschläge hinzurechnete. Das Finanzamt erließ unter anderem für die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/14/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 90/15/0118 4 Stammrechtssatz Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt kei... mehr lesen...
Die im Jahr 1976 als Tochter einer deutschen GmbH & Co KG gegründete Beschwerdeführerin betreibt die Herstellung und den Handel mit Textilwaren aller Art. Geschäftsführer und mit 5 % am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligter Gesellschafter war im Streitzeitraum Herwig S. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten übersandte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit Eingabe vom 29. Jänner 1988 Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen für 1986. Diesen Erklärungen w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §70 Abs1;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg Erkenntnis vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen, mit dem klargestellt wurde, daß der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als sogenannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist. In der Folge erhob der Beschwerdeführer eine Klage gegen die Republik Österreich nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes. Er beg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015
Rechtssatz: Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (Hinweis E 17.9.1990, 90/15/0118) noc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgesch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhalts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0245 E 11. Februar 1987 VwSlg 5987 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein Wiederaufnahmsgrund liegt nicht schon vor, wenn eine Frage, die in verschiedenen Verfahren als Vorfrage zu beurt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, bildete in seinen Jahresabschlüssen für die Jahre 1985 und 1986 Rücklagen für nichtentnommenen Gewinn (1985: S 177.752,--, 1986: S 177.494,--). Die Veranlagungen erfolgten jeweils erklärungsgemäß (Gewinn 1985 S 697.236,--, 1986 S 699.941,--). Anläßlich einer die Jahre 1985 bis 1987 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die Bildung dieser Rücklagen nach § 11 Abs. 3 ES... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0238 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens führt stets zur gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß dann, wenn aufgrund irgendeiner ne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb unter der Firma M. ein Einzelunternehmen. Aufgrund einer im Jahre 1985 abgeschlossenen Betriebsprüfung wurden ihm für die Jahre 1981 und 1982 die Gewinne einer liechtensteinischen Domizilgesellschaft (insgesamt S 6,962.271,--) zugerechnet. Mit Eingabe vom 12. Dezember 1988 beantragte der Beschwerdeführer (vertreten durch den aufgrund der Konkurseröffnung im Jahre 1986 bestellten Masseverwalter) gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO die Wiederaufnahme der Verfa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991140069.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht neben anderen Einkünften solche aus der Vermietung einer Liegenschaft in W. Für die Jahre 1980 bis 1982 machte er unter der Bezeichnung "Erhaltungskosten a conto Firma B & Co" S 600.000,-- (1980), S 750.000,-- (1981) und S 450.000,-- (1982) als Werbungskosten geltend. Nachdem das Finanzamt diese Aufwendungen zunächst anerkannt hatte, nahm es mit Bescheiden vom 10. bzw. 14. Oktober 1985 die Verfahren wieder auf und versagte den Beträgen die steuerliche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1974 als selbständiger Werbeunternehmer tätig; er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer zunächst die Jahre 1975 bis 1978, in der Folge auch die Jahre 1979 und 1980 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter der Bezeichnung "Werbespesen" verbuchte Betriebsausgaben nicht anerkannt. Soweit für das gegenständliche Verfahren noch von Bedeutung, beanstandete der Prüfer nachstehende Eingangs... mehr lesen...