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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1927/09/23 0629/26 1Stammrechtssatz
Ein "Erschleichen" eines Bescheides liegt dann vor, wenn dieser in der Art zustande gekommen ist, daß bei der Behörde von der Partei objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht werden, und diese Angaben dann dem Bescheid zugrunde gelegt worden sind.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080207.X01Im RIS seit
11.07.2001