RS Vwgh 1989/7/4 88/08/0207

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Veröffentlicht am 04.07.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §69 Abs1 lita;
BAO §303 Abs1 lita;
VwGG §45 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1927/09/23 0629/26 1

Stammrechtssatz

Ein "Erschleichen" eines Bescheides liegt dann vor, wenn dieser in der Art zustande gekommen ist, daß bei der Behörde von der Partei objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht werden, und diese Angaben dann dem Bescheid zugrunde gelegt worden sind.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080207.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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