Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;BAO §303 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hat nur jenen Wiederaufnahmsgrund auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, der im angefochtenen Bescheid für die Wiederaufnahme des Verfahrens herangezogen wurde. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kommt als neue Tatsache hervor, daß die Vertragspartner des Abgabepflichtigen sogenannte "Briefkastenfirmen" sind, stellt dieser Umstand für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Eine gemäß § 303 Abs 1 lit b neu hervorgekommene Tatsache bildet nur dann einen Wiederaufnahmsgrun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Jahren 1981 bis 1983 ein Taxiunternehmen. Wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 1981 im Schätzungsweg ermittelt. Die betreffenden Abgabenbescheide ergingen am 24. Jänner 1983. Ein dagegen verspätet eingebrachtes Rechtsmittel wurde zurückgewiesen und die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Eine vom Beschwerdeführer gegen die abweisende Entscheidung erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wurde mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/13/0069 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0082 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundvoraussetzung der Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens ist ua die Rechtskraft desjenigen Bescheid... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg. Erkenntnis vom 8. April 1991, Zl. 88/15/0137, verwiesen. Daraus ist ersichtlich, daß die belangte Behörde mit Bescheid vom 8. Juli 1988 der beschwerdeführenden Miteigentümergemeinschaft die Unternehmereigenschaft versagte, und zwar im wesentlichen mit der Begründung: , die Gemeinschaft hätte gegenüber dem Land Tirol auf die
Begründung: von Wohnungseigentum verzichtet, was als Dienstbarkeit grundbücherlich eingetrage... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Gerichtsbeschluß stellt keine neue Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar, weil Tatsachen ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente sind, etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen oder Eigensc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §481 Abs1;AVG §38;BAO §116 Abs1;BAO §303 Abs1 litc;
Rechtssatz: Das Bestehen oder Nichtbestehen einer Dienstbarkeit an einer verbücherten Liegenschaft ist eine Rechtsfrage, deren Klärung zufolge des geltenden Intabulationsprinzips an sich in den Wirkungsbereich des zuständigen ... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und den dieser angeschlossenen Ablichtungen von Bescheiden erigbt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 29. Februar 1988 wies der Magistrat der Stadt Wien den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für die Zeit ab 1. Jänner 1982 betreffend das Medienwerk "XY-Nachrichten" rechtskräftig ab. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe die Beschwerdeführerin den gemäß § 4 Abs. 2 des Anzeigenabgabegesetz... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37053 Anzeigenabgabe NiederösterreichL37059 Anzeigenabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG NÖ §2 Abs2;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs2;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs2;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3 idF 1984/029;BAO §303 Abs1 litc;LAO Wr 1962 §235 Abs1 litc;
Rechtssatz: Anläßlich der Bruchteilsfestsetzung hat allein die Wiener Abgabenbehörde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1986 Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung im Sinne des § 34 EStG 1972 aus Anlaß von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin und an ein Kind in Höhe von zusammen S 195.260,--. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 29. Juni 1987 wurde eine Überbelastung im Ausmaß von S 121.435,-- gemäß § 34 EStG 1972 einkommensmindernd berücksichtigt. In der Folge hob die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederöste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens führt stets zur gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß dann, wenn aufgrund irgendeiner neu hervorgekommenen Tatsache die Wiederaufnahme des Verfahrens zuläss... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat die vom Beschwerdeführer, einem praktischen Arzt, eingebrachte Berufung betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1972 bis 1978 mit Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 10. Februar 1984, Zl. 4/10/1-BK/Sch-183, als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Oktober 1986, 84/14/0046, abgewiesen. In der Folge hat der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988140205.X01 Im RIS seit 03.03.1992 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft und deren Gesellschafter beantragten am 16. September 1991 die Wiederaufnahme des im Instanzenzug durch Bescheid der belangten Behörde im Jahre 1990 auf Grund einer Betriebsprüfung des Jahres 1989 erledigten Feststellungsverfahrens gemäß § 188 Abs. 1 lit. b BAO, in dem die Ergebnisverteilung zwischen den Gesellschaftern nicht strittig war, aus dem Grund des § 303 Abs. 1 lit. b BAO mit der Begründung: , die Urkunde über den Gesellschaftsvertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Versäumnisse des Finanzamtes im Zuge des rechtskräftig abgeschlossenen Feststellungsverfahrens bilden für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund, der dem StPfl einen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens verschaffte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140014... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb;BAO §81 Abs1;HGB §161;HGB §170;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In einem Wiederaufnahmsverfahren betreffend einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 Abs 1 lit b tritt vor dem VwGH als Bf nur die Kommanditgesellschaft auf und nicht die einzelnen Gesellschafter. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von vier Konzerngesellschaften eines Familienkonzerns. Bei sämtlichen Konzerngesellschaften fanden Betriebsprüfungen statt. Die bei den einzelnen Gesellschaften getroffenen Prüfungsfeststellungen sind zum Teil sowohl sachverhaltsmäßig als auch rechtlich vergleichbar. Alle vier Gesellschaften haben gegen die den Feststellungen des Prüfers folgenden Abgaben- und Feststellungsbescheide Berufung erhoben, über die der Gerichtshof infolge Säumigbleibens der b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ausf zur amtswegigen Wiederaufnahme, wenn die Feststellungen des Betriebsprüfers ausschließlich auf einer anderen rechtlichen Beurteilung von Fakten beruhen, die dem Finanzamt bereits bekannt waren oder bekannt sein mußten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:198... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte und seit 1. Jänner 1979 zu einer Kanzleigemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbunden. Mit Vorhalt vom 11. August 1986, der auf die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1979 bis 1984 Bezug nahm, ersuchte das Finanzamt um Erläuterung, wodurch die - nicht im Vorsteuerbereich gelegenen - Umsatzsteuergutschriften für die Jahre 1979 bis 1984 entstanden seien. Mit Eingabe vom 21. August 1986 gaben die Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Das Hervorkommen neuer Sachverhaltselemente im Sinn des § 303 BAO wird durch die Möglichkeit mehr oder minder aufwendiger Schlußfolgerungen aus anderen Sachverhaltselementen nicht berührt. Schlagworte Neu hervorgekommene ents... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände; also Sachverhaltselemente, die bei einer ents... mehr lesen...
Im Herbst 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH, im folgenden als "XLG" bezeichnet, mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr GEGEN ENDE DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten und Pflichten der einzelnen stillen Gesellscha... mehr lesen...
Im Frühjahr 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH ("XLG"), mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Weitere unechte stille Gesellschafter nahm die XLG im Jahre 1980 auf. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr ZU BEGINN DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten un... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 10/1991, S 739; ÖStZB 1992, 394; Rechtssatz: Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoch nicht übersehen werden, daß einen Bescheid
Spruch: und
Begründung: ausmachen und die
Begründung: dann, wenn der
Spruch: für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen läßt, als Auslegungsbehelf des Spruches herangezogen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 90/16/0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §70 Abs1;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoc... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheiden vom 12. Februar 1987, 16. Feburar 1988 und 2. März 1989 (berichtigt mit Bescheid vom 10. März 1989) setzte die belangte Behörde gemäß § 73 Abs. 4 ASVG über Antrag des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionisten (Rentner) auf die Krankenversicherungsträger jeweils für das Kalenderjahr 1985, 1986, und 1987 nach einem bestimmten Schlüssel fest. Dieser Schlüssel betrug für die Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0072 E 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das nachträgliche Erkennen, daß im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren Verfahrensmängel oder gar eine unrichtige rechtliche Beurteilung seitens der Behörde vorgelegen seien, bildet ebenso wenig einen Grund zur Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 lit b AVG wie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte Einkünfte aus der Aufstellung von und dem Handel mit Unterhaltungsautomaten. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden die Steuerbemessungsgrundlagen für die Jahre 1970 bis 1980 im Schätzungsweg ermittelt. Grund dafür waren vom Betriebsprüfer festgestellte Buchführungsmängel sowie der Umstand, daß in den Jahren 1970 bis 1978 die Lebenshaltungskosten des Beschwerdeführers durch die erklärten Einkünfte nicht gedeckt erschienen. Außerdem hatte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §167 Abs2;BAO §169;BAO §255 Abs1;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 202;
Rechtssatz: Wenn das Finanzamt die Auffassung vertritt, eine Einvernahme von Zeugen (hier: Eltern bzw Schwiegereltern) erübrige sich, weil damit kein Beweis für Geldzuwendungen oder... mehr lesen...
Bezüglich des näheren Sachverhaltes wird auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 90/13/0044, verwiesen. Von rechtlicher Relevanz sind im Beschwerdefall kurz zusammengefaßt folgende Fakten: Die Beschwerdeführerin hat einen Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gestellt. Der Antrag wurde vom Finanzamt mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesen. Etwa zweieinhalb Jahre später brachte die Beschwerdeführerin neuerlich einen Rückzahlungsantrag gleichen I... mehr lesen...