Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 110;Rechtssatz
Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände und nicht rechtliche Beurteilungen, die ein Sachverhalt bei einem anderen Abgabepflichtigen erfuhr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140187.X01Im RIS seit
18.10.1988