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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1 litc impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 96;Rechtssatz
Eine Vorfrage iSd § 303 Abs 1 lit c BAO liegt nur vor, wenn der Spruch der erkennenden Behörde in der Hauptfrage erst nach Klärung einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde(Gericht) oder derselben Behörde in einem anderen Verfahren fallenden Frage gefällt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150075.X02Im RIS seit
03.10.1988