Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren neben anderen Einkünften aus der Beteiligung an der F-KG negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von (jeweils) 97.558 S, 161.377 S und 64.293 S. Im Jahr 1984 erklärte er weiters aus der Beteiligung an der W-KG, Serie 10, negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 117.692 S. Das für die Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer zuständige Finanzamt Vöcklabruck berücksichtigte die geltend gemachten ne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die im E vom 18.11.1993, 92/16/0198, enthaltene Aussage, eine Unterbrechungshandlung müsse von der konkret zur Erhebung der Abgabe (sachlich und örtlich) zuständigen Abgabenbehörde gesetzt werden, ist auf ein Verfahren nicht anwendbar, in welchem die Erlassung von einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden al... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1987 wurden unter anderem Einkünfte der Beschwerdeführerin festgestellt. Die entsprechenden Einkünfte fanden im Einkommensteuerbescheid der Beschwerdeführerin für 1987, welcher vom Finanzamt für den 9. Bezirk (Wohn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Gewinnfeststellungsbescheide hinsichtlich der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) der Beteiligten sind Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0021). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130088.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/04 95/14/0036 1 Stammrechtssatz Die im E vom 18.11.1993, 92/16/0198, enthaltene Aussage, eine Unterbrechungshandlung müsse von der konkret zur Erhebung der Abgabe (sachlich und örtlich) zuständigen Abgabenbehörde gesetzt werden, ist auf ein Verfahren nicht anwendbar, in welchem die Er... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug den gemeinen Wert der Anteile an der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1993 mit S 18.303,-- je S 100,-- des Stammkapitals fest. Die Beschwerdeführerin erachtet sich durch den Bescheid in ihrem Recht darauf verletzt, daß dieser Bescheid nach Eintritt der Verjährung im Sinne des § 207 BAO nicht mehr erlassen werde. Zu einem gleichartigen Beschwerdefall hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluß vom 20. Ap... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/04/20 95/13/0079 1 Stammrechtssatz Die einem Feststellungsbescheid nach § 209 Abs 1 BAO zukommende Unterbrechungswirkung für die Verjährung des Rechtes zur Abgabenfestsetzung nach § 207 Abs 1 BAO setzt zwangsläufig voraus, d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug den gemeinen Wert der Anteile an der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1983 mit S 5.857,-- je S 100,-- des Stammkapitals fest. Dem von der Beschwerdeführerin in ihrer Berufung vorgetragenen Verjährungsargument trat die belangte Behörde mit der Auffassung entgegen, daß der Eintritt der Bemessungsverjährung der Erlassung von Feststellungsbescheiden nach Lehre und Rechtsprechung nicht entgegenstehe; im übrigen bet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die einem Feststellungsbescheid nach § 209 Abs 1 BAO zukommende Unterbrechungswirkung für die Verjährung des Rechtes zur Abgabenfestsetzung nach § 207 Abs 1 BAO setzt zwangsläufig voraus, daß das Recht zur Festsetzung der Abgabe zum Zeitpunkt der Erlassung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Haftungsbescheid vom 6. April 1994 als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 1986 und 1987 der M GmbH nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im September 1989 im Ausmaß von S 259.077,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Beschwerdeführer das Vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wann das Recht zur Festsetzung der Abgabe verjährt, wird durch die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 207 ff BAO geregelt, wobei auch Unterbrechungshandlungen - das sind nach § 209 Abs 1 BAO von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach außen in Erscheinung tretende Amtshandlungen sind (bei Zutreffen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen) hinsichtlich der Verjährung des Rechts zur Festsetzung von Abgaben durch die Abgabenbehörde unterbrechungswirksam, wenn sie in ihrer rechtlichen Gestalt - etwa als Bescheidausfer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 21. März 1986 von der N-Baugesellschaft m.b.H., einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum, die Liegenschaft EZ 302, Grundbuch H, Grundstück 240/66 Baufläche. Punkt X des Kaufvertrages lautet: "Der Käufer beabsichtigt ob der kaufgegenständlichen Liegenschaft Wohnungseigentum zu begründen und beantragt daher die besondere Ausnahme von der Besteuerung dieses Rechtsgeschäftes nach § 4 GrEST 1955 in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 3(hier: Anfrage des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen) Stammrechtssatz Auch die Anfrage des Finanzamtes an ein Gemeindeamt bezüglich der Fertigstellung der Arbeiterwohnstätte ist als eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches un... mehr lesen...
Das Finanzamt Eisenstadt hatte mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für die F-KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1983 gemäß § 200 Abs. 1 iVm § 190 Abs. 1 BAO vorläufig festgestellt und ausgesprochen, daß auf die Beschwerdeführerin ein Verlustanteil von 104.061 S entfalle. Das Finanzamt Vöcklabruck hatte diesen Verlustanteil in dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1983 berücksichtigt. In der Folge erließ das Finanzamt Eisenstadt einen w... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975;BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0198 3 Stammrechtssatz Die Verjährung wird nur durch solche Amtshandlungen unterbrochen, die von der Abgabe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0198 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechnung sind nur solche Amtshandlungen geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, die von der sachlich zuständigen Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0043/74 E 30. September 1975 VwSlg 4893 F/1975 RS 3 Stammrechtssatz Abgabenbehördliche Prüfungen dienen der Geltendmachung des Abgabenanspruches ebenso wie die Erlassung von Feststel... mehr lesen...
Auf Antrag der B-GmbH (Anmelderin) fertigte das Zollamt Arnoldstein für den Beschwerdeführer (Empfänger) am 14. Februar 1981 insgesamt 81 Spielautomaten (Telespiele) aus Italien zum freien Verkehr durch Verzollung ab. Auf Grund der Angaben in der schriftlichen Anmeldung, es handle sich um Ursprungserzeugnisse im Sinne des Freihandelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, BGBl. Nr. 466/1972, und der vorgelegten, vom Zollamt Tarvis im vor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §209 Abs1;EG-Abk Art16 Prot3;EG-Abk Art17 Prot3;EG-Abk Prot3 idF 1988/616 Art17;EG-Abk Prot3 idF 1988/616 Art18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0012 94/16/0011
Rechtssatz: Die Amtshandlung muß, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei erk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab dem Jahr 1980 Geschäftsführer der P Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft). Am 14. Juli 1983 wurde die Gesellschaft über Antrag des Finanzamtes im Handelsregister des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg gemäß § 2 des Amtslöschungsgesetzes wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Mit Bescheid vom 21. Juli 1983 (zugestellt am 27. Juli 1983) nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß den §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenverbindli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verjährung wird unter anderem durch an den Abgabenpflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen und Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen und Beweismitteln unterbrochen (Hinweis: E 18.3.1987, 86/13/0165; E 18.12.1989, 88/15/0119; E 10.7.1989, 88/15/0173). Auc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Einer Berufungsvorentscheidung kommt nur hinsichtlich jener Abgaben unterbrechende Wirkung zu, die von dieser Berufungsvorentscheidung erfaßt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150010.X08 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1983 eine (echte) stille Beteiligung und bevollmächtigte eine Treuhänderin gleichzeitig unwiderruflich, seine Gesellschaftereinlage zum 31. Oktober 1986 um 70 % des Nominales abzutreten. Bereits im Prospekt befand sich für diesen Fall ein Übernahmeangebot einer näher bezeichneten GmbH. Der Anteil wurde vom Beschwerdeführer auch diesem Angebot gemäß zum 31. Oktober 1986 veräußert. Der Prospekt enthielt keine Berechnungen, denen ein längeres Bestehen der Bete... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §210 Abs1;BAO §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 89/16/0218 3 Stammrechtssatz Innerhalb offener Verjährungsfrist steht der Abgabenbehörde die Wahl des Zeitpunktes der Abgabenfestsetzung grundsätzlich frei; eine Rechtswidrigkeit derselben kann nicht schon darin erblickt werden, daß sie allenfalls früher möglich ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 2 Stammrechtssatz Selbst ein gesetzwidriger Verwaltungsakt (örtliche Unzuständigkeit) einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde unterbricht die Verjährung (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0131). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0093 E 23. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Daß einer der im § 209 Abs 1 BAO genannten Amtshandlungen eine zutreffende Rechtsansicht zugrundeliegen müsse, wird vom Gesetz nicht gefordert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0202 E 10. Februar 1989 RS 4 Stammrechtssatz An der die Bemessungsverjährung unterbrechenden Wirkung eines Abgabenbescheides ändert auch die Aufhebung dieses Bescheides in der Folge nichts (Hinweis E 25.2.1983, 81/17/0084). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §208 Abs1 litd;BAO §209 Abs1;BAO §276;
Rechtssatz: Beginnt die Verjährung gemäß § 208 Abs 1 lit a BAO und nicht erst gemäß § 208 Abs 1 lit d BAO, so wird die Verjährung gemäß § 209 BAO durch die vorläufige Abgabenfestsetzung und die die vorläufige Abgabenfestsetzung bestätigende Berufungsvorentscheidung unterb... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...