RS Vwgh 1994/8/12 94/14/0055

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0202 E 10. Februar 1989 RS 4

Stammrechtssatz

An der die Bemessungsverjährung unterbrechenden Wirkung eines Abgabenbescheides ändert auch die Aufhebung dieses Bescheides in der Folge nichts (Hinweis E 25.2.1983, 81/17/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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