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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Die im E vom 18.11.1993, 92/16/0198, enthaltene Aussage, eine Unterbrechungshandlung müsse von der konkret zur Erhebung der Abgabe (sachlich und örtlich) zuständigen Abgabenbehörde gesetzt werden, ist auf ein Verfahren nicht anwendbar, in welchem die Erlassung von einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden als Unterbrechungshandlung für die Einkommensteuer strittig ist, weil die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften - anders als die Feststellung des gemeinen Wertes für die Schenkungssteuer - eindeutig auf die Realisierung der Einkommensteuer der Beteiligten für das Jahr der Einkünftefeststellung ausgerichtet ist (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0021).
Schlagworte
Religionskurs "Beth Jakob"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140036.X01Im RIS seit
20.11.2000