RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0010

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
BAO §238 Abs2;
BAO §276 Abs1;

Rechtssatz

Einer Berufungsvorentscheidung kommt nur hinsichtlich jener Abgaben unterbrechende Wirkung zu, die von dieser Berufungsvorentscheidung erfaßt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150010.X08

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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