RS Vwgh 1995/3/21 94/14/0156

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach außen in Erscheinung tretende Amtshandlungen sind (bei Zutreffen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen) hinsichtlich der Verjährung des Rechts zur Festsetzung von Abgaben durch die Abgabenbehörde unterbrechungswirksam, wenn sie in ihrer rechtlichen Gestalt - etwa als Bescheidausfertigungen - als Behördenmaßnahmen über den Amtsbereich der Behörde hinaustreten und hiefür ein aktenmäßiger Nachweis besteht (Hinweis: Stoll, BAO, Kommentar, 2189).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140156.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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