Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die Zusendung von Abgabenerklärungen hat unterbrechende Wirkung iSd § 209 Abs 1 BAO (Hinweis E 16.10.1964, 566/63). Es besteht keine Rechtsvorschrift, derzufolge einer zur Unterbrechung der Verjährung an sich geeigneten Amtshandlung diese Wirkung genommen würde, wenn diese Amtshandlung eine "prophylaktische" war (Hinweis E VfGH ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Nur solche Handlungen unterbrechen die Verjährung, die aus den Akten nachweisbar sind. Ein lose und ohne Seitenzahl in den Akten des Abgabenverfahrens erliegender Aktenvermerk über durchgeführte Prüfungshandlungen des Finanzamtes unterbricht die Verjährung nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0079 E 18. November 1982 VwSlg 5722 F/1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO setzt voraus, daß die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung eines Steueranspruches unternimmt (Hinweis E 3.12.1962, 1189/61). ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführerin (eine inländische Gesellschaft m.b.H.) wurde im Jahre 1974 von einer Sparkasse ein Kredit in laufender Rechnung bis zur Höhe von S 39 Mio zu einem bis auf weiteres vereinbarten Zinssatz von 12 v.H. p.a. eingeräumt. Dieser Kredit war in gleich hohen vierteljährlichen Pauschalraten von S 1,291.35... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/9, S 465;
Rechtssatz: Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung dargetan hat, muß die Abgabenbehörde eine Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vornehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985150323.X09 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 25. Juni 1975 errichtete Kommanditgesellschaft, der als persönlich haftender Gesellschafter die protokollierte Firma „O Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (in der Folge: GesmbH) und als Kommanditisten I und H angehören. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist die Haftung der beiden Kommanditisten den Gläubigern gegenüber mit dem Betrag von je S 50.000,-- begrenzt. I verpflichtete sich, das ihr gehörige, zu HRA ... beim Landesg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Nur eine durch die sachlich zuständige Abgabenbehörde unternommene Amtshandlung unterbricht die Verjährung iSd § 209 Abs 1 BAO (daher nicht eine Betriebsprüfung des "allgemeinen" Finanzamtes die Verjährungsfrist betreffend eine Abgabe, die vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zu erheben ist). Eu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Erbe nach der 1983 verstorbenen JD; diese war die Ehegattin des 1978 verstorbenen HD. Der Wohnsitz des Ehepaares befand sich in Wien, X Gasse. Mit Vorhalt vom 1. Dezember 1981 forderte das zuständige Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk JD zu Handen ihres steuerlichen Vertreters auf, die Vermögensteuererklärungen zum 1. Jänner 1977 und 1. Jänner 1980 einzubringen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 13. Jänner 1982 wurde u. a. ausgeführt, die Vermögensteuererkl... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1
Rechtssatz: Die Bemessungsverjährung wird durch Handlungen der Abgabenbehörde unterbrochen, die auf Feststellung des Abgabenanspruches oder des Abgabepflichtigen gerichtet sind, sofern diese Handlungen aus dem Bereich der Behörde hinaustreten, nach außen erkennbar werden und aus den Akten nachweisbar sind. Selbst ein gesetzwi... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1BAO §52
Rechtssatz: Die Bemessungsverjährung wird durch Handlungen der sachlich zuständigen Abgabenbehörde unterbrochen, die auf Feststellungen des Abgabenanspruches oder des Abgabepflichtigen gerichtet sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985150131.X03 ... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1
Rechtssatz: Da selbst ein gesetzwidriger Verwaltungsakt die Verjährung (hier: Bemessungsverjährung) unterbricht (Hinweis E 19.4.1966, 1759/65), kann es auf die Eignung eines behördlichen Vorhaltes oder einer Aufforderung zur Beibringung von Beweismitteln, die Verjährung zu unterbrechen, nicht von Einfluß sein, ob und in welche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §209 Abs1;ZollG 1955 §4 Abs6;
Rechtssatz: Der Vorhalt der Abgabenbehörde an den Eingangsabgabenschuldner, dass die Ursprungsnachweise für von ihm aus dem EG-Raum (hier BRD) importierte Waren lt. Angabe der ausländischen Zollbehörde unrichtig ausgestellt worden seien und dass ihm die kraft Gesetzes entstandene Abgabenschuld bescheidmäßi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §209 Abs1;ZollG 1955 §4 Abs6;
Rechtssatz: Das Verfahren zur Verifizierung von Urpsrungsnachweisen stellt eine taugliche Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO dar (Hinweis: E 18.4.1985, 84/16/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985160110.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 1. Juli 1970 verkaufte der Beschwerdeführer an P und CL je zur Hälfte das Grundstück 616/33, damals enthalten in der EZ 69 des Grundbuches über die Katastralgemeinde T, zum Kaufpreis von S 89.960,--. In der hierüber erstatteten Abgabenerklärung wurde Grunderwerbsteuer „wegen Errichtung einer Arbeiterwohnstätte“ beantragt. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien entsprach diesem Antrag insoferne, als es einen Erwerb von 500 m2 vorerst steuerfrei beließ... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/16/0170
Rechtssatz: Auch die Anfrage des Finanzamtes an ein Gemeindeamt bezüglich der Fertigstellung der Arbeiterwohnstätte ist als eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung an... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/16/0170 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/75 E 17. September 1976 VwSlg 5004 F/1976 RS 2 Stammrechtssatz Die Verjährung des Bemessungsrechtes (§ 209 Abs 1 BAO) wird auch durch eine Handlung unterbrochen, die nicht gegen die s... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/16/0170
Rechtssatz: Handlungen, die der Ermittlung des Anspruches oder des Verpflichtenden dienen, unterbrechen die Verjährung gegenüber ALLEN in Betracht kommenden Personen (Hinweis E 17.12.1963, 1446/62, VwSlg 2994 F/1963). Led... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind seit 28. Juli 1966 miteinander verheiratet und hatten im Jahre 1966 ihren Wohnsitz in Wien. Der Erstbeschwerdeführer bezog Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die Zweitbeschwerdeführerin war bis zum 31. Mai 1966 an einer Personengesellschaft beteiligt, die ein Saunaunternehmen betrieb. Mit Wirkung vom 31. Mai 1966 veräußerte die Zweitbeschwerdeführerin ihren Anteil an der Gesellschaft einschließlich eines Liegenschaftsanteiles. Auf Grund des Ergebnisse... mehr lesen...