RS Vwgh 1994/8/12 94/14/0055

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0093 E 23. Februar 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Daß einer der im § 209 Abs 1 BAO genannten Amtshandlungen eine zutreffende Rechtsansicht zugrundeliegen müsse, wird vom Gesetz nicht gefordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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