RS Vwgh 1994/8/12 94/14/0055

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 2

Stammrechtssatz

Selbst ein gesetzwidriger Verwaltungsakt (örtliche Unzuständigkeit) einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde unterbricht die Verjährung (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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