Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0012 94/16/0011Rechtssatz
Die Amtshandlung muß, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei erkennbar sein. Amtshilfeersuchen im Verifizierungsverfahren, Mitteilungen an den Abgabepflichtigen über das Ergebnis des Verifizierungsverfahrens sowie Amtshandlungen einer sachlich zuständigen - wenn auch örtlich unzuständigen - Abgabenbehörde wirken verjährungsunterbrechend (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, Randziffer 9, 22 und 26 zu § 209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160010.X03Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009