RS Vwgh 1995/2/27 94/16/0010

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
59/04 EU - EWR

Norm

BAO §209 Abs1;
EG-Abk Art16 Prot3;
EG-Abk Art17 Prot3;
EG-Abk Prot3 idF 1988/616 Art17;
EG-Abk Prot3 idF 1988/616 Art18;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0012 94/16/0011

Rechtssatz

Die Amtshandlung muß, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei erkennbar sein. Amtshilfeersuchen im Verifizierungsverfahren, Mitteilungen an den Abgabepflichtigen über das Ergebnis des Verifizierungsverfahrens sowie Amtshandlungen einer sachlich zuständigen - wenn auch örtlich unzuständigen - Abgabenbehörde wirken verjährungsunterbrechend (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, Randziffer 9, 22 und 26 zu § 209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160010.X03

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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