1 Mit Bescheid vom 30. November 2016 setzte das Finanzamt gegenüber dem Mitbeteiligten für den zwischen ihm als Käufer (gemeinsam mit 11 anderen Personen) und einer natürlichen Person als Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 21. Dezember 2010 über ideelle Anteile an einer näher bezeichneten Liegenschaft Grunderwerbsteuer abweichend von der durchgeführten Selbstberechnung - ausgehend von einer höheren Bemessungsgrundlage aufgrund der Einbeziehung von Baukosten und Nebenko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1VwRallg BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1 GrEStG 1987 §11 GrEStG 1987 §4 GrEStG 1987 §9 VwRallg BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1 BAO §48a Abs1VwRallg BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1VwRallg BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1VwRallg BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Streitjahr u.a. an mehreren Gesellschaften als Mitunternehmer (Kommanditist) beteiligt und erklärte daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Bescheid vom 17. Februar 2009 veranlagte das Finanzamt ihn zunächst erklärungsgemäß. Aufgrund einer Wiederaufnahme erging am 22. Mai 2013 ein neuer Einkommensteuerbescheid. 2 Der gemäß § 188 BAO ergangene Feststellungsbescheid 2007 betreffen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207BAO §209 Abs1BAO §209 Abs3BAO §209 Abs4
Rechtssatz: Die absolute Verjährung legt lediglich die äußerste zeitliche Grenze für die Abgabenfestsetzung fest und begrenzt damit insbesondere die (mehrfachen) Verlängerungsmöglichkeiten der Verjährungsfristen des § 207 BAO (vgl. Ellinger ua, BAO3 § 209 Anm 1). Ungeachtet der offenen absoluten Verjährung i... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147BAO §149BAO §150BAO §209 Abs1
Rechtssatz: Abgabenbehördliche Prüfungen stellen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (zB. VwGH 24. 4. 2013, 2010/17/0242). Eine solche Amtshandlung ist auch eine Schlussbesprechung (VwGH 2.8.2000, 97/13/0196 bis 0198) und ein Prüfungsbericht (VwGH 4.6.2009, 2006/13/0076). Die Verjährung wird auch durc... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark die Beschwerde der revisionswerbenden Gesellschaft mbH (Revisionswerberin) gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leibnitz vom 5. Juli 2019 ab und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig sei. 2 Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Leibnitz habe mit Bescheid vom 24. Mai 2013 der Revisionswerberin die Bewilligung für einen Zubau und die Aufstockung bei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/17/0235 E 8. September 2005 RS 3 (hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Eine Unterbrechungshandlung liegt nur dann vor, wenn die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise eine Amtshandlung zur Feststellung eines Abgabenanspruches unternimmt (Hinweis E 28. März 1985, 83/16/0009). Werd... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug gegenüber der revisionswerbenden Privatstiftung (Revisionswerberin) Schenkungssteuern in näher angeführter Höhe fest und sprach aus, dass eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei. 2 Mit Notariatsakt vom 5. November 2007 hätten vier Personen die Revisionswerberin errichtet und ihr jeweils näher angeführtes Barvermögen gewidmet. Zwei der Stifter hätten der Revisionswerberin darüb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Telefongespräch eine Unterbrechungshandlung darstellen, wenn der Inhalt des Telefongesprächs (auch) in einer Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019160004.J... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 209 Abs. 1 BAO verlängern innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207 BAO) unternommene Amtshandlungen die Verjährungsfrist. Innerhalb der Verjährungsfrist liegen Zeiträume zwischen Beginn und Ablauf der in § 207 BAO in Jahren ausgedrückten Verjährungsfrist. Vor Beginn der Verjährungsfrist unternomme... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, der verheiratet und Vater zweier am 9. Jänner 2002 bzw. 22. Mai 2003 geborener Kinder ist, für die in den Jahren 2002 bis 2006 Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 8.532,48 EUR ausbezahlt worden sind, wurde vom Finanzamt mit Schreiben vom 27. November 2014 darauf hingewiesen, dass es sich beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wirtschaftlich gesehen um ein Darlehen handle, das bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen zurückzuzahlen sei. Gleic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §209 Abs1KBGG 2001 §23
Rechtssatz: Die Aufforderung des Finanzamtes an einen Elternteil, eine vorausgefüllte Erklärung des Einkommens gemäß § 23 Kinderbetreuungsgeldgesetz für ein bestimmtes Jahr genau zu prüfen, allenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen und unterschrieben an das Finanzamt zurückzu... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Stadtgemeinde (Revisionswerberin) zeigte am 21. Dezember 2006 dem (damaligen) Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) zwei zwischen ihr und einer näher genannten GmbH am 25. Oktober 2006 abgeschlossene Fruchtgenussverträge an und machte die Gebührenbefreiung infolge Ausgliederung im Sinne des Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 geltend, weil diese Verträge im Zusammenhang mit den dem Fina... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Mit ihrem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde dem Beschwerdeführer in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides Versicherungssteuer für das Jahr 1997 von EUR 27.632,38 und für das Jahr 1998 von EUR 4.680,80 vor; in Abweisung der Berufung gegen den erstinstanzlichen, das Jahr 1999 betreffenden Bescheid wurde dem Beschwerdeführer für dieses Jahr eine Versicherungssteuer von EUR 22.496,75 auferlegt. Die A Versicherung S.A. - so ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit (rechtskräftigen) Bescheid vom 9. Februar 1995 wurde Ing. W. O. die Bewilligung für die Errichtung eines Zubaues auf einer näher bezeichneten Liegenschaft erteilt. In der Folge schrieb die Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 2. Juni 1999 Ing. W. O. einen Kanalisationsbeitrag in der Höhe von EUR 6.617,68 (brutto) zur Zahlung vor. Ing. W. O. war jedoch... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte wurde mit Bescheid vom 7. November 1996 zur Einkommensteuer 1995 und mit Bescheid vom 11. September 1997 zur Einkommensteuer 1996 veranlagt. Am 19. Oktober 2004 erging an den Mitbeteiligten ein Vorhalt des Finanzamtes Innsbruck "als Finanzstrafbehörde I. Instanz" zur "Prüfung von Verdachtsgründen gemäß § 82 Abs. 1 Finanzstrafgesetz; Verdacht des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG". Dieser lautet auszugsweise: "1. Einkünfte aus Ber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0079 E 18. November 1982 VwSlg 5722 F/1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO setzt voraus, daß die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung eines Steueranspruches unternimmt (Hinweis E 3.12.1962, 1189/61). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0198 E 18. November 1993 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechnung sind nur solche Amtshandlungen geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, die von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worde... mehr lesen...
Der Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde nahm mit den Berufungsvorentscheidungen vom 28. Dezember 2005 die mit den Bescheiden vom 28. August 2000 abgeschlossenen Verfahren über die Festsetzung der Getränke- und Speiseeissteuer für die mitbeteiligte Partei gemäß § 226 Abs. 1 lit. c iVm § 230 TLAO wieder auf und wies die Berufungen der mitbeteiligten Partei gegen die Bescheide vom 9. Juli 1998, 31. Juli 1999 sowie 10. Februar 2000 und 17. Februar 2000 als unbegründet ab. ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0379 E 25. Mai 2000 VwSlg 7511 F/2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Amtshandlung muss, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/16/0217 E 12. November 1997 RS 1 Stammrechtssatz Durch schriftliche Erledigungen gesetzte Amtshandlungen können nur dann als nach außen erkennbar angesehen werden, wenn die Erledigungen ihren Empfänger erreicht haben, diesem also zugestellt wurden (Hinweis... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Eine wirksame Unterbrechung der Verjährung konnte nur innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007160022.X03 Im RIS seit 24.10.2007 mehr lesen...
Auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Oktober und 3. November 1997 verkaufte und übergab der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Liegenschaft um einen Kaufpreis von S 369.260,-- je zur Hälfe an die Ehegatten Bernhard und Karin M. Auf der Grundlage einer Abgabenerklärung, die als Gegenleistung den genannten Kaufpreis und die von den Käufern übernommenen Kosten der Vertragserrichtung auswies, setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz mit Bescheid vom 17. Februar 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0015 E 21. Mai 2007
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist wird beispielsweise durch erstinstanzliche Bescheide, Berufungsvorentscheidungen, Berufungsentscheidungen und Wiederaufnahmebescheide verlängert (vgl. die in Ritz, BAO-Kommentar, unter RZ 10 zu § 209 wiedergegebene Judikatu... mehr lesen...