Im Beschwerdefall ist allein strittig, ob die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 1977 bis 1981 zulässig ist. Der Beschwerdeführer stellt dies deshalb in Abrede, weil eine solche Wiederaufnahme gemäß § 304 BAO nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen und im Beschwerdefall das Recht, die Einkommensteuer für die Jahre 1977 bis 1981 festzusetzen, im Zeitpunkt der Wiederaufnahme wegen Ablaufes der Fünfjahresfrist de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §303;FinStrG §33;
Rechtssatz: Ursprüngliche, später mit Wiederaufnahme aus dem Rechtsbestand beseitigte Einkommensteuerbescheide unterbrechen, obwohl sie im konkreten Fall nicht auf Festsetzung hinterzogener Abgaben gerichtet sind, die Verjährung wie jede Amtshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO, zu denen auch die Erlassung von Abgabenbescheiden... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1979 wurde zwischen der Verlassenschaft nach dem am 18. Oktober 1979 verstorbenen AN, BN, CN und mj. DN als Verkäufer einerseits und der Y-Gesellschaft m.b.H. sowie der X-Gesellschaft m.b.H. als Käufer andererseits eine als "Abtretungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung hat auszugsweise u.a. folgenden Wortlaut: "Die Verkäufer sind Gesellschafter der A und CN Chemische Fabrik, einer offenen Handelsgesellschaft, und sind an Substanz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0154 E 14. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen wird, die Verjährung auch dann, wenn sie sich nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1985 veräußerte die Beschwerdeführerin an die X Gesellschaft m.b.H. je 17/25 Anteile der Liegenschaften EZ 82, 83 und 84, sämtliche des Grundbuches über die Kat. Gem. Z. In der hierüber erstatteten Abgabenerklärung wurde Grunderwerbsteuerbefreiung "wegen § 4 Abs. 2 lit. a, und § 4 Abs. 3 GrEStGes." geltend gemacht. Der Erwerbsvorgang blieb zunächst unversteuert. Gleichfalls am 25. Jänner 1985 hatte die X Gesellschaft m. b.H. an R ein Anbot zum Abschluß e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §210 Abs1;BAO §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 89/16/0218 3 Stammrechtssatz Innerhalb offener Verjährungsfrist steht der Abgabenbehörde die Wahl des Zeitpunktes der Abgabenfestsetzung grundsätzlich frei; eine Rechtswidrigkeit derselben kann nicht schon darin erblickt werden, daß sie allenfalls früher möglich ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß den "§§ 1 und 3 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der geltenden Fassung und der Beschlüsse des Wiener Gemeinderates vom 19. Dezember 1973 und vom 22. März 1985, Pr. Z. 4131 und 921, über die Ausschreibung einer Abgabe auf den Verbrauch von Bier, verlautbart im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 52 vom 27. Dezember 1973 und Nr. 17 vom 25. April 1985, sowie des § 149 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der einer von der Abgabenbehörde unternommenen, nach außen erkennbaren Amtshandlung die verjährungsunterbrechende Wirkung vermittelnden Qualifikation der Verfolgung eines bestimmten Abgabenanspruches ist bei zeitraumbezogenen Abgaben durch die Individualisierung der Person des Abgabenschuldners allein nicht genüge getan. Die Abgabenbehörde muß sich diesfalls, um auf einen konkreten Abgabenanspruch abzuzielen, auch auf einen bestimmten Abgabenzeitraum beziehen. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Wr 1962 §156 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;
Rechtssatz: Unterbrechungswirkung kommt einer von der Abgabenbehörde unternommenen, nach außen erkennbaren Amtshandlung nur dann und insoweit zu, als die (zuständige) Abgabenbehörde einen bestimmten Abgabenanspruch verfolgt. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Wr 1962 §156 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;
Rechtssatz: Der einer von der Abgabenbehörde unternommenen, nach außen erkennbaren Amtshandlung die verjährungsunterbrechende Wirkung vermittelnden Qualifikation der Verfolgung eines bestimmten Abgabenanspruches ist bei zeitraumbezogenen A... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Wr 1962 §156 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;
Rechtssatz: Abgabenbehördliche Prüfungen haben unterbrechende Wirkung auch, wenn ein Prüfungsauftrag nicht vorliegt (Hinweis E 18.3.1987, 86/13/0165). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Primararzt in S., wo er auch wohnt, und besitzt seit 1976 eine Landwirtschaft im Bereich des Finanzamtes V. Seit 1977 wurden negative Einkünfte aus der Landwirtschaft an das Finanzamt S. erklärt und von diesem mit positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit ausgeglichen. Eine Betriebsprüfung des Finanzamtes S. im November 1980 über die Jahre 1976 bis 1978 bestätigte die negativen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Im Jahr 1984 erkannte das Finanzamt S.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §147 Abs1;BAO §209 Abs1;BAO §53 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Auch wenn vom sachlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt A in die Betriebsprüfung die Einkünfte des Abgabepflichtigen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft einbezogen werden, obwohl hiefür das Lagefinanzamt B örtlich zuständig ist, kann dies der B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §53 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Selbst ein gesetzwidriger Verwaltungsakt (örtliche Unzuständigkeit) einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde unterbricht die Verjährung (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0131). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140148.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1969 bis 1977 Einkünfte als selbständiger Handelsvertreter. Er ermittelte seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Für den genannten Zeitraum fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt, die u.a. zu folgenden Feststellungen des Prüfers führte: 1. Der Beschwerdeführer habe bei der Firma T und bei der Firma Z Kapitalanlagen getätigt, die bisher nicht offengelegt worden seien. Bei der Firma T handle es sich um Beträge von insgesamt S 900.000,--... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §209 Abs1;BAO §304;VwGG §36;VwGG §41 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 231;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde (Berufungsbehörde) in ihrer Gegenschrift der Behauptung des Stpfl nicht entgegentritt, daß keine Unterbrechungshandlungen iSd § 209 BAO gesetzt worden seien, wenn sich weite... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 3./8. März 1982 veräußerte der Beschwerdeführer mit Zustimmung unter anderem des Sachwalters seiner Gläubiger, Rechtsanwalt Dr. Alois K., an die "X-" Eigentumswohnungen Gesellschaft mbH die Liegenschaft E 214 KG Z mit einem darauf errichteten Rohbau, der ursprünglich für den Ausbau zu einem Hotel und nunmehr auf Grund der Widmungsverordnung der Gemeinde Z für die Errichtung von Appartements (Eigentumswohnungen) gewidmet war, sowie einen Teil des Grundstückes Nr. 31... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0154 E 14. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen wird, die Verjährung auch dann, wenn sie sich nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §210 Abs1;BAO §4 Abs4;
Rechtssatz: Innerhalb offener Verjährungsfrist steht der Abgabenbehörde die Wahl des Zeitpunktes der Abgabenfestsetzung grundsätzlich frei; eine Rechtswidrigkeit derselben kann nicht schon darin erblickt werden, daß sie allenfalls früher möglich gewesen wäre (Hinweis E 22.10.1981, 81/16/0179; E 27.10.1983, 82/16/01... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0093 E 23. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Daß einer der im § 209 Abs 1 BAO genannten Amtshandlungen eine zutreffende Rechtsansicht zugrundeliegen müsse, wird vom Gesetz nicht gefordert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989160218... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 4 Stammrechtssatz Handlungen, die der Ermittlung des Anspruches oder des Verpflichtenden dienen, unterbrechen die Verjährung gegenüber ALLEN in Betracht kommenden Personen (Hinweis E 17.12.1963, 1446/62, VwSlg 2994 F/1963). Lediglich die eindeutig nur gegen einen Gesamtschu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 3. Juli 1978 mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft (im folgenden nur als Wohnbaugenossenschaft bezeichnet) ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: "I. Die Wohnbaugenossenschaft ist Eigentümerin der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0154 E 14. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen wird, die Verjährung auch dann, wenn sie sich nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0137 E 31. Jänner 1985 VwSlg 5956 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbricht die Verjährung gegenüber al... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207;BAO §208;BAO §209 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 228;
Rechtssatz: Die Anforderung von Unterlagen, die für die Bemessungsgrundlage einer Abgabe erforderlich sind, unterbricht den Lauf der Verjährung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150173.X02 I... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §158 Abs1;
Rechtssatz: An der die Bemessungsverjährung unterbrechenden Wirkung eines Abgabenbescheides ändert auch die Aufhebung dieses Bescheides in der Folge nichts (Hinweis E 25.2.1983, 81/17/0084). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198717... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1BAO §207 Abs2BAO §209 Abs1 Beachte Besprechung in:AnwBl 5/1989, S 288;ÖStZB 1989, 178;
Rechtssatz: Jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung, unterbricht die Verjährung. Es ist dazu weder erforderlich, daß diese behördlichen Schritte der schließlich ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1BAO §207 Abs2BAO §209 Abs1 Beachte Besprechung in:AnwBl 5/1989, S 288;ÖStZB 1989, 178;
Rechtssatz: Bei der zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommenen Amtshandlung ist die Konkretisierung des Abgabenanspruches durch die bzw mit der Amtshandlung nicht Tatbestandselement für die Unterbrechung der Verjähru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen wird, die Verjährung auch dann, wenn sie sich nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat. Europe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße ANKÜNDIGUNG, eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen dienende Handlung in Hinkunft erst unternehmen zu wollen, unterbricht die Verjährung nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985160111.X04 Im R... mehr lesen...