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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Es kommt für die Zulässigkeit einer Schätzung nicht darauf an, welche Personen die Bücher und Aufzeichnungen geführt haben, sondern nur darauf, daß die Bücher und Aufzeichnungen nicht ordnungsmäßig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992150035.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010