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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden nicht mehr von Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130016.X03Im RIS seit
20.11.2000