RS Vwgh 1996/4/24 92/13/0284

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §127;
BAO §128;
BAO §184 Abs3;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Erstellung einer jährlichen, den Geboten der Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit entsprechenden Inventur ist Teil der Buchführungspflicht und die hiebei zu erfüllenden Gebote sind Teilelemente der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Bestandsaufnahme hat sämtliche dem Betrieb zuzuordnenden Wirtschaftsgüter artmäßig, mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1419, 1473). Bei einem umfangreichen Warenlager können zur Ermittlung der Anschaffungskosten des Endbestandes und zur Wareneinsatzermittlung - außer dem Identitätspreisverfahren - bestimmte Durchschnittspreisverfahren und Verbrauchsfolgeverfahren herangezogen werden (Hinweis Doralt, EStG/2, § 6 Tz 10f; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Tz 32ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130284.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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