Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Ausgehend von der Überlegung, daß die in den Z 1 bis 4 des § 39 Abs 1 MinStG 1981 genannten Aufzeichnungspflichten - und zwar ineinandergreifend - Überwachungsmaßnahmen ermöglichen sollen, um zu verhindern, daß Mineralöl der Besteuerung entzogen wird, ist die belangte Behörde grundsätzlich im Recht, wenn sie aus dem teilweisen Fehlen von Aufzeichnungen über die im Betrieb hergestellten Mineralöle ("Vermischungsprotokolle") eine (partielle) formelle Mangelhaftigkeit der Bücher und Aufzeichnungen ableitete. Dabei ist jedoch zu betonen, daß der Aufzeichnungspflicht nach § 39 Abs 1 Z 1 lediglich eine Kontrollfunktion über die (auch nach Art des Mineralöls zu gliedernden) Aufzeichnungen der Warenflüsse im Grunde der Z 2 bis 4 des § 39 Abs 1 MinStG 1981 zukommt, weil mit der Herstellung eines Mineralöls die Steuerschuld (noch) nicht entsteht, sondern (erst) mit der Wegbringung oder dem Verbrauch etc (vgl § 5 MinStG 1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992170265.X01Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011