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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §163;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0089Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/08 91/13/0253 1Stammrechtssatz
§ 163 BAO schließt eine Heranziehung von Büchern, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, als Grundlage der Abgabenerhebung für den Fall aus, daß begründeter Anlaß gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen; die im § 163 BAO normierte Vermutung ist nicht unwiderleglich. Dementsprechend begründet nach § 184 Abs 3 BAO auch die Feststellung sachlicher Unrichtigkeit formell mängelfreier Bücher Berechtigung und Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130088.X02Im RIS seit
03.04.2001