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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Zu einer Schätzung berechtigen nur solche formellen Fehler, die derart schwerwiegend sind, daß das Ergebnis der Bücher bzw Aufzeichnungen nicht mehr als glaubwürdig erscheint (Hinweis: E 2.6.1992, 87/14/0160). Im konkreten Fall ist nicht nachvollziehbar, warum der Umstand der Unvollständigkeit von Mischprotokollen für die Herstellung unverbleiter Benzine begründetermaßen Anlaß zu Zweifeln an der materiellen Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen über die aus dem Betrieb weggebrachten Mineralöle geben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992170265.X02Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011