RS Vwgh 1996/10/25 92/17/0265

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Veröffentlicht am 25.10.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/05 Verbrauchsteuern

Norm

BAO §131;
BAO §163;
BAO §184 Abs3;
MinStG 1981 §39 Abs1;
MinStG 1981 §5;

Rechtssatz

Zu einer Schätzung berechtigen nur solche formellen Fehler, die derart schwerwiegend sind, daß das Ergebnis der Bücher bzw Aufzeichnungen nicht mehr als glaubwürdig erscheint (Hinweis: E 2.6.1992, 87/14/0160). Im konkreten Fall ist nicht nachvollziehbar, warum der Umstand der Unvollständigkeit von Mischprotokollen für die Herstellung unverbleiter Benzine begründetermaßen Anlaß zu Zweifeln an der materiellen Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen über die aus dem Betrieb weggebrachten Mineralöle geben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170265.X02

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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