Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h laut Radarmessung abzüglich der Messfehlergrenze um 58 km/h, so liegt eine bestimmte Tatsache nach § 7 Abs. 3 FSG vor und ist der Entzug des Führerscheines für zwei Wochen die gesetzliche Folge. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Entzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Geschwindigkeitsüberschreitung, Entzugsdauer mehr lesen...
Rechtssatz: Die Begehung einer strafbaren Handlung gemäß §§ 201 bis 207 StGB gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 1 FSG. Zur Bemessung der Entziehungszeit ist eine Wertung im Sinne der Wertungskriterien des § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen. Berücksichtigt man die bisherige Unbescholtenheit des Berufungswerbers, sein reumütiges Verhalten und seinen bisherigen ordentlichen Lebenswandel, so ist die Prognose, er werde erst Anfang Juni 2009, somit 5 ½ Jahre nach Beendigung der strafbaren... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Verbrechens/Vergehens nach §§ 28 Abs. 1 und 2 (2., 3. und 4. Fall), Abs. 3 (1. Fall) und Abs. 4 Z 3 sowie nach § 27 Abs. 1 SMG 1997 und § 50 Abs. 1 Z 1 Waffengesetz verurteilt, so liegt darin die Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers. Die Auffassung jedoch, es bedürfte (unabhängig von der allfälligen Verbüßung der Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Jahren) jedenfalls einer weiteren Zeit von 36 Mon... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird beim Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO 1960 begangen und handelt es sich nicht um einen Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse C oder D und wurde zuvor keine andere der in § 7 Abs. 3 Z 1 und 2 genannten Übertretungen begangen, ist die Lenkberechtigung für die Dauer von einem Monat zu entziehen. Für die Rechtmäßigkeit des Bescheides ist allein ausschlaggebend, ob der Berufungswerber am 10.4.2004 als Lenker ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber mehrfach wegen Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB verurteilt, so ist davon auszugehen, dass eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 10 FSG vorliegt. Es kommt bei Gewaltdelikten nicht darauf an, dass diese im Zusammenhang mit dem Lenken von Kfz begangen werden. Von Kraftfahrzeuglenkern wird vielmehr wegen der im Straßenverkehr häufig auftretenden Konfliktsituationen eine nicht zu Gewalttätigkeit neigende Sinnesart erwartet. Unbeherrsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde wegen des Verbrechens des Menschenhandels nach dem § 217 Abs. 1 und Abs. 2 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Begehung einer strafbaren Handlung gegen die Sittlichkeit gemäß § 217 StGB gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 1 Führerscheingesetz, auf Grund derer die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit ? somit auf Grund der berechtigten Annahme, dass sich der Berufungswerber wegen der erleichternden Ums... mehr lesen...
Rechtssatz: Obgleich verkehrsbezogen unauffällige Einstellungen ermittelt und erhöhte Risikoneigungen nicht eindeutig objektiviert werden konnten, wurde in der verkehrspsychologischen Stellungnahme vom 13.8.2003 unter Hinweis auf die ?Persönlichkeitsstruktur" ausgeführt, die ?geringe Normenkonformität" sei auch im Verkehrsbereich als deutliches Gefährdungsmoment zu sehen. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedarf es, wenn die Tests für die Erfassung der Bereitschaft... mehr lesen...
Rechtssatz: Stützt sich die dem angefochtenen Bescheid zugrundegelegte bestimmte Tatsache gemäß § 7 Abs. 3 Z 12 FSG, auf die die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers auf die Begehung eines Verbrechens nach § 28 Abs. 2 SMG und hat die das Verbrechen nach § 28 Abs. 2 Suchtmittelgesetz darstellenden Tathandlungen in der Zeit von 1997 bis 2000 gesetzt, also in der Zeit vor der zuletzt erfolgten Erteilung einer Lenkberechtigung am 7.1.2003 so hat sich in Ansehung der Verke... mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigert die Berufungswerberin nach einem Verkehrsunfall mit Sachschäden den Alkotest, so ist die Entziehungsdauer des Führerscheines für acht Monate unter den im Entscheidungsfall vorliegenden Umständen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Verkehrsunfall, Sachschäden mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 Abs. 1 StGB) sowie des Imstichlassen eines Verletzten (§ 94 Abs. 1 StGB) verurteilt, so ist die Entziehung der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die gesetzliche Mindestentziehungsdauer von drei Monaten gerechtfertigt. Dabei haben private und berufliche Umstände bei der Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, u.a. verkehrsunzuverlä... mehr lesen...
Rechtssatz: Die mehrfache Wiederholung von Alkoholdelikten, die Höhe der jeweils festgestellten Alkoholisierung und die Erfolglosigkeit der in der Vergangenheit erfolgten Bestrafungen und Entziehungsmaßnahmen im Rahmen der vorgenommenen Wertung (§ 7 Abs. 4 FSG) führen zur Beurteilung, dass der Berufungswerber infolge des im laufenden Entziehungsverfahrens vom 10.1.2003 neuerlich gesetzten Alkoholisierungsdeliktes (2,16 Promille) seine dadurch verwirkte Verkehrszuverlässigkeit zum Entscheid... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen Körperverletzung neuerlich gerichtlich verurteilt (vier Monate bedingt auf drei Jahre), so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, gerichtliche Verurteilung, Körperverletzung, Verkehrsunzuverlässigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 StVO 1960 begeht, wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 1,6 g/l (1,6 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,8 mg/l oder mehr beträgt bzw. wer sich bei Vorliegen der im § 5 leg cit bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen oder sich vorführen zu lassen oder sich bei Vorliegen der bezeichneten Voraussetzungen nicht der ärztlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs. 1 FSG darf eine Lenkberechtigung nur Personen erteilt werden, die ... 3. gesundheitlich geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu lenken (§§ 8 und 9)... Gemäß § 8 Abs. 1 leg.cit. hat der Antragsteller vor der Erteilung einer Lenkberechtigung der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Gemäß § 8 Abs. 2 leg.cit. ist das ärztliche Gutachten von einem Amtsarzt zu erstellen, wenn zur Erstattung des ärz... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid wurde der Vorstellung des E. W. gegen den Bescheid vom 17.06.2003, Zl FSE-179/2003, teilweise Folge gegeben und die Entziehungsdauer der Lenkberechtigung gemäß § 26 Abs 1 FSG 1997 mit einem Monat, gerechnet ab 10.06.2003, festgesetzt. Die Anordnung, eine Nachschulung zu absolvieren, wurde aufgehoben. Im Übrigen blieb der angefochtene Bescheid unverändert. Begründet wurde die Herabsetzung damit, dass eine amtsärztliche Begutachtung über die Verwertbarkeit ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 2 FSG ist für die vom Berufungswerber begangene Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO eine Mindestentziehungszeit von vier Monaten vorgesehen. Diese Bestimmung steht somit der Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer im Rahmen der nach § 7 Abs. 4 FSG insofern erforderlichen Wertung nicht entgegen, wenn Umstände vorliegen, die aufgrund der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung die Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer erforderlich machen. Das Vorli... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 StVO gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 1 FSG, auf Grund derer die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 Z 1 Führerscheingesetz ? somit auf Grund der berechtigten Annahme, dass der Berufungswerber wegen seiner Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit insbesondere durch Trunkenheit gefährden wird ? nicht mehr gegeben ist. Vorliegend wurde ein Atemluftalkoholgeha... mehr lesen...
Rechtssatz: Begeht der bereits einschlägig vorgemerkte Berufungswerber einen Verkehrsunfall mit Sachschaden in alkoholisiertem Zustand (1,66 %o), so ist die Entzeihungsdauer der Lenkberechtigung von zehn Monaten verbunden mit den begleitenden Maßnahmen der Nachschulung bei einer hiezu ermächtigten Stelle während des Entziehungszeitraumes sowie Einholung eines Gutachtens eines Amtsarztes über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 FSG sowie eine verkehrspsychologische Stellungnahme gerechtfe... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird beim Beschuldigten ein Alkoholisierungsgrad von 1,44 %o festgestellt, so ist die Entziehung des Führerscheines für drei Monate gerechtfertigt. Die vom Berufungswerber vertretene Auffassung, die Entziehung der Lenkberechtigung sei deshalb unzulässig, da ihm ob des gegenständlichen Vorfalles bereits in Italien das Führerscheindokument für die Dauer von 45 Tagen anlassbedingt abgenommen und über ihn überdies mit Urteil vom 28.11.2003 eine Einziehung des Führerscheines für die... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt sich aufgrund von Sachverständigengutachten heraus, dass der Berufungswerber aufgrund der Schwachsichtigkeit nur auf eine Sehleistung von max. 20 % rechts kommt und noch sonstige Einschränkungen der Sehleistung hat, so ist eine Verlängerung der Gültigkeit seiner befristeten Lenkberechtigung für die Klasse D wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung nicht möglich. Schlagworte Führerschein, Führerscheinverlängerung, Gültigkeitsverlängerung der Lenkberechtigung, Lenkbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch eine im Ausland (vorliegend in Deutschland) begangene Straftat (Führen eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand) ist nach inländischem Recht zu beurteilen. Dabei war davon auszugehen, dass der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1a StVO begangen hat und stellt dies eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 1 Z 1 FSG dar, sodass eine Entziehung der Lenkberechtigung für acht Monate keine Rechtswidrigkeit begleitet. Schlagworte Führerschein, Führersc... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Berufungswerber erwiesenermaßen im Zeitraum zwischen April 1999 und Ende Februar 2001 gelegentlich Cannabis konsumiert hat, ist nicht ausreichend, um das Vorliegen von begründeten Bedenken hinsichtlich des Nichtvorliegens der erforderlichen gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen annehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis die gesundheitliche Eignung des Inhabers einer Lenkb... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19.5.2003, Zahl: 18 HV 66/03v, wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (1. und 4. Fall) und Abs. 3 (1. Fall) Suchtmittelgesetz und des Vergehens nach § 27 Abs. 1 Suchtmittelgesetz rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, so ist die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 Z 2 FSG als nicht mehr gegeben anzusehen. Die große Verwerflichkeit der über lange Zeit getätigten s... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Wertungskriterium der Verwerflichkeit der Tat ist festzuhalten, dass die Begehung dieser Delikte wegen der damit verbundenen Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen einen besonders schweren Eingriff in die Rechtssphäre dritter Personen darstellt, insbesondere in deren körperliche Unversehrtheit und deren Vermögensrechte. Besonders verwerflich ist, dass der Berufungswerber des Verbrechens des schweren Raubes (unter Verwendung einer mit einer Platzpatrone geladenen S... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frage, ob der Berufungswerber am 7.9.2003 eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung begangen hat, ist im Verwaltungsstrafverfahren als Hauptfrage zu entscheiden. Im Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung bildet diese Frage eine Vorfrage, und zwar, weil eine solche Übertretung gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 FSG als bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 1 leg cit gilt. Laut ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes spielt für die Ermessensübu... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Kraftfahrbehörde an den
Spruch: des rechtskräftigen Strafbescheides gebunden ist und vorliegend die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet feststand, ist das Führerscheinentzugsverfahren einzuleiten und die Dauer des Führerscheinentzuges mit zwei Wochen als gesetzliche Folge gerechtfertigt. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.12.2003, Zahl: 2003/11/0297-4, womit die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten wiederholt eine strafbare Handlung gemäß § 14 Abs. 5 FSG begangen, so liegt ein zweiter Verstoß gegen diese Vorschrift im relevanten Zeitraum und eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z FSG vor und ist daher nach § 26 Abs. 4 FSG die Lenkberechtigung für mindestens drei Wochen zu entziehen. Der Berufungswerber war als nicht mehr verkehrszuverlässig iSd § 7 Abs. 1 Z 1 FSG anzusehen. Schlagworte strafbare H... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den nunmehrigen Berufungswerber ein Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern, von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und von Invalidenkraftfahrzeugen auf der Rechtsgrundlage der §§ 32 Abs 1 Z 1, 7 Abs 1 Z 1 a und Abs 3 Z 7 a, 25 Abs 3 und 35 Abs 1 FSG auf die Dauer von 18 Monaten verhängt, sowie gemäß § 64 Abs 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diese Maßnahme im Interesse des öffentlichen Wohles und... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenfahrzeugen nach § 32 Abs 1 Z 1 FSG kann nicht auf die alleinige Tatsache gestützt werden, dass der Betroffene während der vorangegangenen 18-monatigen Entziehung seiner Lenkberechtigung für die Gruppe B dreimal einen Personenkraftwagen gelenkt hatte und hiefür rechtskräftig bestraft wurde. Die Verkehrssicherheit erfordert ein solches Lenkverbot nicht (sondern gegebenenfalls weitere Maßna... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 2 FSG ist die Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens vier Monaten zu entziehen, wenn beim Lenken eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 StVO begangen wird. Diese Bestimmung steht jedoch der Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer nicht entgegen, wenn Umstände vorliegen, die auf Grund der Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der strafbaren Handlung die Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer erforderlich machen. Solche Ums... mehr lesen...