Rechtssatz: Die Begehung einer strafbaren Handlung gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Suchtmittelgesetz gilt als bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 1 FSG, auf Grund derer die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 Z 2 Führerscheingesetz ? somit aufgrund der berechtigten Annahme, dass sich der Berufungswerber wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird ? nicht mehr gegeben ist. Im Rahmen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Erstinstanz auch eine Wertung § 7 Abs. 4 FSG vorgenommen und dabei zutreffend dem langen Deliktszeitraum (Jänner 1995 bis Oktober 2002) ein entscheidendes Gewicht beigelegt und auch die bisherige Unbescholtenheit des Berufungswerbers, den Umstand, dass die Tatbegehung unter dem Einfluss der eigenen Suchtgiftergebenheit erfolgte, die Art der Suchtgifterzeugung (?Mohnkapseltee") sowie den Umstand, dass das Suchtgift zum Eigenkonsum bestimmt, hinreichend berücksichtigt, wi... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h auf der Autobahn, wo auf der Teilstrecke der Tat eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet war, ist der Entzug des Führerscheins für 14 Tage eine gesetzliche Folge von § 7 Abs. 3 Z 4 Führerscheingesetz. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Höchstgeschwindigkeit, 51 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Führerscheinentziehungsgrund gemäß § 7 Abs. 3 Z 4 FSG liegt dann vor, wenn jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn rechtskräftig durch Straferkenntnis die Geschwindigkeitsübertretung festgestellt ist. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentz... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Besitzer der Lenkberechtigung gerichtsstrafrechtlich wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (4. Fall) und Abs. 3 (1. und 2. Fall) Suchtmittelgesetz, des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (2. Fall) Suchtmittelgesetz und des Vergehens nach § 27 Abs. 2 Z 2 Suchtmittelgesetz als Beteiligter nach § 11 (3. Fall) StGB rechtskräftig verurteilt, wobei über ihn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren (zwei Jahre wurden bedingt nachgesehen) verhängt wurde, so ist er als besonders verkehr... mehr lesen...
Rechtssatz: Das dem Entziehungsverfahren zugrunde liegende Verkehrsdelikt - vorliegend Einhalten überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn - gilt als eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs 3 Z 4 des Führerscheingesetzes, welche die Verkehrszuverlässigkeit von Gesetzes wegen ausschließt. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen dem Führerscheinentzug als Erziehungsmaßnahme - etwa dass der Berufungswerber bis zum Vorfallszeitpunkt absolut verkehrszuverlässig unterwegs gewesen und keinesfalls... mehr lesen...