Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen Körperverletzung neuerlich gerichtlich verurteilt (vier Monate bedingt auf drei Jahre), so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gerechtfertigt.