Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 25.06.2008, Zahl 1a-BB-998/99, wurde die Gültigkeit der M. A. am 5.12.1969 für die Klassen B und F erteilten Lenkberechtigung, Zahl 998/69, gemäß §§ 24 Abs 1 Z. 2, 3 Abs 1 Z. 3 und 8 FSG sowie § 2 Abs 3 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung durch die Auflage eingeschränkt, dass diese vierteljährlich auf die Dauer von 2 Jahren Leberwerte incl CDT-Wert sowie psychiatrische Kontrollbefunde dem Gesundheitsreferat der Bez... mehr lesen...
Rechtssatz: Amtsärztliches Gutachten auf "vorübergehende Nichteignung" unter Hinweis auf fachärztliches Kalkül nicht schlüssig und daher unbeachtlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Auflage trotz derzeit bereits bestehender gesundheitlicher Eignung, gestützt auf eine ärztliche Empfehlung wegen der noch bestehenden Konsumrückfallneigung (Cannabis), entspricht dem Sachlichkeitsgebot. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin gemäß § 24 Abs 1 Z 1 und 4 iVm § 25 Abs 2 FSG und § 7 Abs 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) die für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung bis zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 FSG 1997 entzogen. Gemäß § 39 Abs 3 FSG wurde die Berufungswerberin zur Abgabe des Führerscheines innerhalb einer Frist von 24 Stunden aufgefordert. Gleichzeitig wurde für die Dauer d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid schränkte die Erstbehörde die Gültigkeit der dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein am 30.10.1998 für die Klassen A und B erteilten Lenkberechtigung, Zl 2413/98, gemäß § 24 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 1 Z 3 und § 8 des Führerscheingesetzes durch Befristung bis zum 13.07.2007 ein. Weiters wurde dem Berufungswerber mit diesem Bescheid auferlegt, vierteljährlich Harnbefunde (auf Drogenabbauprodukte) und Leberwerte vorzulegen. In der Begründung: verw... mehr lesen...
Rechtssatz: Würdigung eines amtsärztlichen Gutachtens für eine Befristung und Auflagenempfehlung nicht tragfähig. Keine Bindung der Behörde an ein nicht schlüssiges Auflagenkalkül. Schlagworte Amtsarzt mehr lesen...
Rechtssatz: Kritische Würdigung eines negativen amtsärztlichen Gutachtens bei der Diagnose "wahnhafte Störung". Eine Bindung der Behörde an negatives unschlüssiges Gutachten kann aus § 8 Abs.3 FSG im Entzugsverfahren nicht bestehen. Dies würde die Kompetenz der Behörde als Entscheidungsträger unterlaufen und im Ergebnis den Sachverständigen an Stelle der Behörde treten lassen. Schlagworte Anforderungen an Schlüssigkeit eines SV-Gutachten "wahnhafte Störung" mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: ?Das Ansuchen um Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F des Herrn ****, geboren am **** in Innsbruck, wohnhaft in ****, ****, wird gemäß § 3 Abs. 1, Z. 3 Führerscheingesetzes 1997 in der derzeit geltenden Fassung 1997 wegen gesundheitlicher Nichteignung a b g e w i e s e n .” In
Begründung: dieser Entscheidung wurde Nachstehendes ausgeführt: ?Sachverhalt: Mit 17.5.2005 wurde vom Bescheidbetroffenen ein A... mehr lesen...
Rechtssatz: Entscheidet die Behörde über den Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates mit Erteilung oder Nichterteilung (hier wegen gesundheitlicher Nichteignung) einer Lenkberechtigung, ist dies rechtswidrig, weil ein Antrag in dieser Richtung gar nicht vorliegt. Die gesundheitliche Nichteignung kann zur Entziehung der Lenkberechtigung führen. Schlagworte Neuer Führerschein (Duplikat), Erteilung einer Lenkberechtigung, Entziehung einer Lenkberechtigung, gesundheitliche Eig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstinstanz durfte bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Rahmen des in § 7 Abs. 4 FSG genannten Wertungskriteriums der Verwerflichkeit das Alkoholisierungsdelikt aus dem Jahr 1997 und die mit diesem einhergehende Entziehung der Lenkberechtigung in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbeziehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen Alkoholdelikte zu den schwersten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften. Die besondere Verwerflichk... mehr lesen...
Rechtssatz: Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz sind wegen der damit verbundenen Gefahr für die Gesundheit von Menschen verwerflich (VwGH 20.9.2001, Zahl: 2000/11/0235). Aufgrund des durch das rechtskräftige Strafurteil feststehenden Verhaltens des Berufungswerbers ist es nicht rechtswidrig, wenn die Erstinstanz davon ausging, der Berufungswerber werde sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Aufforderung, sich innerhalb bestimmter Frist einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die eventuell zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen, ist gerechtfertigt, wenn im Rahmen einer Befragung durch einen Gendarmeriebeamten der Berufungswerber sich an ein Verkehrsgeschehen nicht mehr erinnert, im Rahmen des Gesprächs der Beamte eine Schwerhörigkeit feststellte, weil die Unterhaltung sehr laut geführt werden mus... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber aufgrund des durchgeführten Sachverständigenbeweises infolge der festgestellten gravierenden kraftfahrspezifischen Leistungsdefizite die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppen A, B und F nicht mehr und auch aufgrund der weit von der
Norm: abweichenden Leistungsausprägungen eine Kompensation dieser zuzureichenden Leistungsfunktionen durch erlangte Geübtheit zu verneinen ist, ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerberin u.a. die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, entzogen, wobei auch im Berufungsverfahren durch das amtsärztliche Gutachten und die verkehrspsychologische Untersuchung in Beurteilung der Gesamtbefundlage jene der ersten Instanz bestätigt wurde, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigu... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Hinblick auf das Gesamtfehlverhalten des Berufungswerbers, insbesondere das sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstreckende Verbrechen nach § 28 Abs. 2 SMG bzw. das Vergehen nach § 28 Abs. 1 SMG war aufgrund der zu Tage getretenen Charaktereigenschaft des Berufungswerbers jedenfalls von einer fehlenden Verkehrszuverlässigkeit auszugehen. Das Strafgericht hat einen Strafteil von zwei Jahren unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, was b... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Entzug der Lenkberechtigung für die Kraftfahrtzeuge der Klassen A und B, bis zur behördlichen Feststellung der Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung ist gerechtfertigt, wenn der Berufungswerber aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens Defizite in der selektiven Aufmerksamkeitsleistung, deutliche Defizite in der Reaktionssicherheit und in der reaktiven Belastbarkeit, deutlich verspätete motorische Reizreaktion und Defizite in der Zweihandkoordination aufweist. Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde die Berufungswerberin mit Strafverfügung wegen Verwaltungsübertretung nach § 52a Z 10a StVO rechtskräftig bestraft, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 59 km/h überschritten hat, so ist die Kraftfahrbehörde an den
Spruch: der Strafbehörde in Ansehen der Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung gebunden und ist der Entzug der Lenkberechtigung für zwei Wochen gesetzeskonform. Der Hinweis der Berufungswerberin, sie benötige die Lenkberechtigung drin... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Befristung der Lenkberechtigung des Berufungswerbers für die Klasse B mit der Probezeit bis 18.5.2005 und ein Mopedausweis bis zum 4.5.2005 ist dann gerechtfertigt, wenn die Verlaufskontrolle in Verbindung mit den amtsärztlichen Gutachten den wiederholten Cannabiskonsum erbrachte. Schlagworte Führerschein, Führerscheinbefristung, Mopedausweis, Mopedausweisbefristung, Amtsarzt, Amtsarztgutachten, Verlaufskontrolle, Cannabiskonsum mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 58 km/h, so ist von einer Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers auszugehen und der Entzug der Lenkberechtigung für die gesetzliche Mindestdauer von zwei Wochen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigungsentzugsdauer, Geschwindigkeitsüberschreitung, Verkehrsunzuverlässigkeit , M... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkt der Berufungswerber ein Kraftfahrzeug und begeht hiebei eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO, so hat er dadurch eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 1 FSG verwirklicht, die gemäß § 7 Abs. 4 FSG zu werten gewesen ist. Die Wertung dieser bestimmten Tatsachen fällt gravierend zum Nachteil des Berufungswerbers aus. Dem Berufungswerber wurde die Lenkberechtigung bereits vier Mal entzogen (1991, 1993, 1995 und 1999). Zuletzt wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigun... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Bemessung der Entziehungszeit ist eine Wertung im Sinne der Wertungskriterien des § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen. Die Erstbehörde hat die Tatsache zutreffender Weise als äußerst verwerflich beurteilt, dass der Berufungswerber trotz vorläufiger Abnahme des Führerscheines und Untersagung der Weiterfahrt, die aufgrund der festgestellten Alkoholisierung von 0,99 mg/l Atemluftalkoholgehalt ausgesprochen wurde, das Kraftfahrzeug in hoch alkoholisiertem Zustand weiter gelenkt hat. Auc... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem Berufungswerber mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion A vom 20.10.2003, Zahl: III-VA-911 und 912/FE/03 die Lenkberechtigung für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung dieses Bescheides entzogen worden und ist gemäß § 57 Abs. 2 AVG einer gegen den erlassenen Bescheid erhobenen Vorstellung die aufschiebende Wirkung aberkannt worden, so ist die Entziehung der Lenkberechtigung mit der Zustellung dieses Bescheides rechtswirksam geworden. Der B... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausgehend vom amtsärztlichen Gutachten ? aufgenommen von der Berufungsbehörde ? ist das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 6 FSG-GV zu verneinen, verfügt der Berufungswerber nämlich (mit Korrektur) über die im § 7 Abs. 2 Z 1 für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 erforderliche Sehschärfe. Dem Umstand, dass diese nur mit Korrektur erreicht wird, begründet nur die dem Berufungswerber vorgeschriebene Auflage, dass beim Lenken von Kraftfahrzeugen ständig... mehr lesen...
Rechtssatz: Handelt es sich beim Berufungswerber in Ansehung der Begehung von Alkoholdelikten um einen Wiederholungstäter, bestehen gegen die Annahme, der Berufungswerber werde erst fünf Monate nach Begehung der strafbaren Handlung seine Verkehrszuverlässigkeit wieder erlangen, keine Bedenken. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Alkoholdelikt, Wiederholungstäter, Verkehrszuverlässigkeit, Entziehungszeit mehr lesen...
Rechtssatz: Die Begehung einer strafbaren Handlung gemäß §§ 201 bis 207 StGB gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 1 FSG. Zur Bemessung der Entziehungszeit ist eine Wertung im Sinne der Wertungskriterien des § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen. Berücksichtigt man die bisherige Unbescholtenheit des Berufungswerbers, sein reumütiges Verhalten und seinen bisherigen ordentlichen Lebenswandel, so ist die Prognose, er werde erst Anfang Juni 2009, somit 5 ½ Jahre nach Beendigung der strafbaren... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat durch ein amtsärztliches Gutachten schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass beim Berufungswerber kein Hinweis auf eine mangelnde kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit abzuleiten ist und dieser zum Lenken von Kraftfahrzeugen in der Gruppe 1 gesundheitlich geeignet ist, so ist der befristete Führerscheinentzug mit dem Nachuntersuchungsauftrag mit Rechtswidrigkeit behaftet. (Aufhebung) Schlagworte Führersche... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat aufgrund des Sachverständigenbeweises hervor, dass die Berufungswerberin zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen A und B für gesundheitlich geeignet ist, ist die Befristung der Lenkberechtigung aufzuheben und die Lenkberechtigung unbefristet zu erteilen. (Teilweise Aufhebung) Schlagworte Führerschein, Lenkberechtigung, befristeter Führerschein, befristete Lenkberechtigung, Sachverständigenbeweis , Beweisverf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde wegen des Verbrechens des Menschenhandels nach dem § 217 Abs. 1 und Abs. 2 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Begehung einer strafbaren Handlung gegen die Sittlichkeit gemäß § 217 StGB gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 1 Führerscheingesetz, auf Grund derer die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit ? somit auf Grund der berechtigten Annahme, dass sich der Berufungswerber wegen der erleichternden Ums... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 Abs. 1 StGB) sowie des Imstichlassen eines Verletzten (§ 94 Abs. 1 StGB) verurteilt, so ist die Entziehung der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die gesetzliche Mindestentziehungsdauer von drei Monaten gerechtfertigt. Dabei haben private und berufliche Umstände bei der Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, u.a. verkehrsunzuverlä... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Mit Blick auf das Sachlichkeitsgebot ist eine Befristung nur im Falle einer objektivierbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes als sachgerecht zu erachten Schlagworte Sachlichkeitsgebot, Übermaßverbot, Befristung mehr lesen...