Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat aufgrund des Sachverständigenbeweises hervor, dass die Berufungswerberin zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen A und B für gesundheitlich geeignet ist, ist die Befristung der Lenkberechtigung aufzuheben und die Lenkberechtigung unbefristet zu erteilen. (Teilweise Aufhebung)