RS UVS Kärnten 2006/01/11 KUVS-42/2/2006

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Veröffentlicht am 11.01.2006
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Rechtssatz

Entscheidet die Behörde über den Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates mit Erteilung oder Nichterteilung (hier wegen gesundheitlicher Nichteignung) einer Lenkberechtigung, ist dies rechtswidrig, weil ein Antrag in dieser Richtung gar nicht vorliegt. Die gesundheitliche Nichteignung kann

zur Entziehung der Lenkberechtigung führen.

Schlagworte
Neuer Führerschein (Duplikat), Erteilung einer Lenkberechtigung, Entziehung einer Lenkberechtigung, gesundheitliche Eignung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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