Rechtssatz: Die mehrfache Wiederholung von Alkoholdelikten, die Höhe der jeweils festgestellten Alkoholisierung und die Erfolglosigkeit der in der Vergangenheit erfolgten Bestrafungen und Entziehungsmaßnahmen im Rahmen der vorgenommenen Wertung (§ 7 Abs. 4 FSG) führen zur Beurteilung, dass der Berufungswerber infolge des im laufenden Entziehungsverfahrens vom 10.1.2003 neuerlich gesetzten Alkoholisierungsdeliktes (2,16 Promille) seine dadurch verwirkte Verkehrszuverlässigkeit zum Entscheid... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen Körperverletzung neuerlich gerichtlich verurteilt (vier Monate bedingt auf drei Jahre), so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, gerichtliche Verurteilung, Körperverletzung, Verkehrsunzuverlässigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs. 1 FSG darf eine Lenkberechtigung nur Personen erteilt werden, die ... 3. gesundheitlich geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu lenken (§§ 8 und 9)... Gemäß § 8 Abs. 1 leg.cit. hat der Antragsteller vor der Erteilung einer Lenkberechtigung der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Gemäß § 8 Abs. 2 leg.cit. ist das ärztliche Gutachten von einem Amtsarzt zu erstellen, wenn zur Erstattung des ärz... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber aufgrund einer Augenerkrankung links ein Glasauge und rechts mit Korrektur ein Sehvermögen von 0,5 (50 %) und hat im rechten (sehenden) Auge allseitige Gesichtsfelddefekte, nur im Zentrum sieht das Auge vereinzelt gut, so ist dem Berufungswerber die Entziehung der Lenkberechtigung und das Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis zum Nachweis der gesundlichen Eignung auszusprechen. Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt sich aufgrund von Sachverständigengutachten heraus, dass der Berufungswerber aufgrund der Schwachsichtigkeit nur auf eine Sehleistung von max. 20 % rechts kommt und noch sonstige Einschränkungen der Sehleistung hat, so ist eine Verlängerung der Gültigkeit seiner befristeten Lenkberechtigung für die Klasse D wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung nicht möglich. Schlagworte Führerschein, Führerscheinverlängerung, Gültigkeitsverlängerung der Lenkberechtigung, Lenkbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 FSG sind, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt dargelegt hat, begründete Bedenken in der Richtung, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden, nicht mehr besitzt. Hiebei geht es zwar noch nicht darum, konkrete Umstände zu ermitteln, aus denen bereits mit Sicherheit auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Berufungswerber erwiesenermaßen im Zeitraum zwischen April 1999 und Ende Februar 2001 gelegentlich Cannabis konsumiert hat, ist nicht ausreichend, um das Vorliegen von begründeten Bedenken hinsichtlich des Nichtvorliegens der erforderlichen gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen annehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis die gesundheitliche Eignung des Inhabers einer Lenkb... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19.5.2003, Zahl: 18 HV 66/03v, wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (1. und 4. Fall) und Abs. 3 (1. Fall) Suchtmittelgesetz und des Vergehens nach § 27 Abs. 1 Suchtmittelgesetz rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, so ist die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 Z 2 FSG als nicht mehr gegeben anzusehen. Die große Verwerflichkeit der über lange Zeit getätigten s... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Wertungskriterium der Verwerflichkeit der Tat ist festzuhalten, dass die Begehung dieser Delikte wegen der damit verbundenen Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen einen besonders schweren Eingriff in die Rechtssphäre dritter Personen darstellt, insbesondere in deren körperliche Unversehrtheit und deren Vermögensrechte. Besonders verwerflich ist, dass der Berufungswerber des Verbrechens des schweren Raubes (unter Verwendung einer mit einer Platzpatrone geladenen S... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Feststellung im angefochtenen Bescheid, dass der Berufungswerber wegen ?persönlichkeitsbedingter Gegebenheiten" ? ohne dies näher zu konkretisieren ? zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, ist keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Lenkberechtigung. Allein aus dem Umstand ? im Hinblick auf das neurologische-psychiatrische Gutachten ? dass der Berufungswerber am 27. Juni 2002 eine hohe Alkoholisierung aufwies (im vorgelegten Verwaltungsakt sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Erbringt der Berufungswerber innerhalb der eingeräumten Frist den geforderten Nachweis über die gesundheitliche Eignung für das Lenken des Kraftfahrzeuges nicht, ist die Behörde von Gesetzes wegen verhalten, den Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung abzuweisen. Die Lenkberechtigung kann jederzeit wieder beantragt werden und ist zu erteilen, wenn das nötige amtsärztliche Gutachten vorliegt und der ärztliche Sachverständige vom Berufungswerber die gesundheitliche Eignun... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 2 FSG ist die Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens vier Monaten zu entziehen, wenn beim Lenken eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 StVO begangen wird. Diese Bestimmung steht jedoch der Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer nicht entgegen, wenn Umstände vorliegen, die auf Grund der Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der strafbaren Handlung die Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer erforderlich machen. Solche Ums... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Begehung einer strafbaren Handlung gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Suchtmittelgesetz gilt als bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 1 FSG, auf Grund derer die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 Z 2 Führerscheingesetz ? somit aufgrund der berechtigten Annahme, dass sich der Berufungswerber wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird ? nicht mehr gegeben ist. Im Rahmen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommen die Ergebnisse der verkehrspsychologischen Untersuchung zum Schluss, dass der Berufungswerber nicht in der Lage ist, sein Verhalten in Bezug auf Alkoholkonsum an die Erfordernisse des Straßenverkehrs anzupassen, m.a.W. es mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass er im durch Alkohol beeinträchtigten Zustand als Lenker eines Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr teilnehmen wird, erweist sich die amtsärztliche Beurteilung, derzufolge der Berufungswerber derzeit die erf... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Erstinstanz auch eine Wertung § 7 Abs. 4 FSG vorgenommen und dabei zutreffend dem langen Deliktszeitraum (Jänner 1995 bis Oktober 2002) ein entscheidendes Gewicht beigelegt und auch die bisherige Unbescholtenheit des Berufungswerbers, den Umstand, dass die Tatbegehung unter dem Einfluss der eigenen Suchtgiftergebenheit erfolgte, die Art der Suchtgifterzeugung (?Mohnkapseltee") sowie den Umstand, dass das Suchtgift zum Eigenkonsum bestimmt, hinreichend berücksichtigt, wi... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Schlafkrankheit ?Narkolepsie? fällt unter das Krankheitsbild des § 12 Abs. 3 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Dies bedingt einen Ausschluss vom Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2, bei positiver fachärztlicher Stellungnahme kann jedoch eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 - befristet auf zwei Jahre - erteilt werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Führerscheinentziehungsgrund gemäß § 7 Abs. 3 Z 4 FSG liegt dann vor, wenn jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn rechtskräftig durch Straferkenntnis die Geschwindigkeitsübertretung festgestellt ist. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentz... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergeben sich aus dem Inhalt des verkehrspsychologischen Gutachten und dem erstellten amtsärztlichen Sachverständigengutachten, dass der Berufungswerber aufgrund der festgestellten massiven Leistungsdefizite zum Lenken von Kraftfahrzeugen der angeführten Gruppe nicht geeignet ist, so ist die Lenkberechtigung für die Klassen A und B wegen gesundheitlicher Nichteignung zu entziehen und zu verfügen, dass auf Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine Lenkberechtigung erteilt we... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn hier die Erstbehörde - ohne dies konkret auszuführen - offenbar die Ansicht zu vertreten scheint, daß wegen der Nichterfüllung einer Auflage aus dem Jahr 1990 zur Wiedererlangung der österreichischen Lenkerberechtigung die dem Berufungswerber zwischenzeitig in Deutschland erteilte Lenkerberechtigung ungültig sei, hängt sie einer unvertretbaren Rechtsansicht an. Sie verknüpft offenbar die Gültigkeit eines in Deutschland gesetzten Rechtsaktes mit einer von ihr zu einem Besch... mehr lesen...