RS UVS Oberösterreich 2006/06/06 VwSen-521304/7/Br/Ps

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Veröffentlicht am 06.06.2006
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Rechtssatz

Kritische Würdigung eines negativen amtsärztlichen Gutachtens bei der Diagnose "wahnhafte Störung". Eine Bindung der Behörde an negatives unschlüssiges Gutachten kann aus § 8 Abs.3 FSG im Entzugsverfahren nicht bestehen. Dies würde die Kompetenz der Behörde als Entscheidungsträger unterlaufen und im Ergebnis den Sachverständigen an Stelle der Behörde treten lassen.

Schlagworte
Anforderungen an Schlüssigkeit eines SV-Gutachten "wahnhafte Störung"
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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