Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 20. April 1999 wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen A, B, C, E, F und G, nachdem ihm sein Führerschein am 17. April 1999 vorläufig abgenommen worden war, bis einschließlich 17. September 1999 gemäß § 26 Abs. 2 FSG entzogen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 13. Oktober 1999 wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die genannten Klassen ab dem 18. September 1999 für die D... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2001/I/112;FSG 1997 §25 Abs2 idF 2001/I/112;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2001/I/112;FSG 1997 §28 Abs1 Z1;FSG 1997 §8 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0060 E 23. Mai 2003 RS 3(Hier: Dem Bf wurde mit Bescheid die Lenkberechtigung für die Dauer sein... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 18. Mai 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen. Zugleich wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer verpflichtet ist, seinen Führerschein und seinen Taxilenkerausweis bei der Behörde abzugeben. Die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen diesen Bescheid wurde gemäß § 64 Abs 2 AVG ausgeschlossen. Im Hinbl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Führerscheingesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1 idF 2003/II/337;BetriebsO 1994 §13 Abs1 Z1 idF 2003/II/337;BetriebsO 1994 §14 Abs1;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §27 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die nunmehr im § 13 Abs 1 Z 1 BetriebsO 1994 enthaltene Regelung stellt - anders als § 14 Abs 1 BetriebsO 1994 in der Fassung vor der... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde die Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klasse B (nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens durch die Bundespolizeidirektion Wien wegen eines vorausgegangenen cerebralen Insults der Beschwerdeführerin) am 28. August 2000 gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz - FSG bis zum 14. August 2002 befristet. Eine am 7. August 2002 von der genannten Behörde neuerlich befristet erteilte Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin endete am 19. Juli 2003. Am 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §27 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Lenkberechtigung des Bf, deren Gültigkeit eingeschränkt wurde, im Zeitpunkt der Erlassung des Entziehungsbescheides bereits durch Zeitablauf (§ 27 Abs. 1 Z. 2 FSG 1997) erloschen, ist der Entziehungsbescheid rechtswidrig, da nur "Besitzern einer Lenkbere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 12. Februar 2001 einen Antrag auf Verlängerung seiner bis 6. April 2001 gültigen Lenkberechtigung "wegen der im Führerschein eingetragenen Befristung". Mit Schreiben seines Rechtsvertreters vom 23. Mai 2002 beantragte der Beschwerdeführer die Ausfolgung seines Führerscheins für die Klassen A1 und B. Für den Fall, dass seine Lenkberechtigung nach § 27 Abs. 1 Z. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) erloschen sein sollte, beantragte er, ihm gemäß § 10 Abs. 4 F... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für das Erlöschen der befristet erteilten Lenkberechtigung ist es unmaßgeblich, dass der Bf einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung gestellt hat, der im Zeitpunkt des Ablaufes der befristet erteilten Lenkberechtigung noch nicht erledigt war. Das FSG 1997 bietet keine Grundlage für die Annahme, die Einbringung eines Verlängerungsantr... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 16. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer wegen eines am 6. Oktober 1997 begangenen Alkoholdeliktes gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von acht Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 6. Oktober 1997) entzogen. Weiters wurde ihm die Absolvierung eines Driver-Improvement-Kurses (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkohol... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Darstellung des Sachverhaltes in dem den Beschwerdeführer betreffenden Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2002/11/0060, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 26. November 2001, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederausfolgung des Führerscheines mit der Begründung: , die Lenkberechtigung sei gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 FSG erloschen, abgewiesen worden war, wegen Re... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Eingriff in die nach dem KFG 1967 erlassenen oder zu erlassenden Bescheide wird durch das FSG 1997 nicht vorgenommen. Derartiges ist den Schluss- und Übergangsbestimmungen dieses Gesetzes nicht zu entnehme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2001/I/112;FSG 1997 §25 Abs2 idF 2001/I/112;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2001/I/112;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 25 Abs 2 FSG 1997 idF 2001/I/112 ermöglicht für jene Fälle, in denen die Dauer der Nichteignung im Zeitpunkt der Bescheiderlassung genau b... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §10 Abs4 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z1 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z2 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z3 idF 2002/I/032;FSG 1997 §24 Abs1 Z2 idF 2002/I/032;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2002/I/032;FSG 1997 §5 Abs5 idF 2002/I/032;
Rechtssatz: Eine Lenkerberechtigung erlischt durch Fristablauf (allein) nur dann, wenn die Lenkerberechtigung entweder gemäß § 5 Abs.... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 14. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 5 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse B bis zur Beibringung des amtsärztlichen Gutachtens entzogen. Die aufschiebende Wirkung einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG ausgeschlossen. In der Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 22.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 2001/I/025;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2001/I/025;FSG 1997 §28 Abs1 idF 2001/I/025;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Da § 26 Abs. 5 FSG 1997 ausschließlich dazu dient sicherzustellen, dass die mit Bescheid ausgesprochene Aufforderung zur Gutachtensbeibringung befolgt wird, und die Entziehung der Lenkberechtigung bis zur Beibringung de... mehr lesen...
Im vorgelegten Verwaltungsakt liegen zwei Schreiben des Beschwerdeführers vom 27. September 2000, das erste (AS 53; es wurde laut einem von der Behörde angebrachten Stempel persönlich überreicht und trägt den Eingangsstempel 29. September 2000) gerichtet an den Verkehrsreferenten der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung, das zweite (AS 55) gerichtet an den Amtsarzt dieser Behörde . Das erstgenannte Schreiben lautet (anonymisiert) wie folgt: "Betrifft: Ausfolgung meines bei... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §27 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zwar mag es zutreffen, dass das FSG 1997 eine Hinterlegung des Führerscheins bei der Behörde nicht vorsieht, aus einer derartigen Handlung kann jedoch nicht auf eine Absicht des Betreffenden geschlossen werden, er habe auf seine Lenkberechtigung verzichtet. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch nach den Feststellungen der... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 14. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 lit. d des Kraftfahrgesetzes 1967 die am 12. Dezember 1988 erteilte Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen. Gleichzeitig wurde gemäß § 73 Abs. 2 dieses Gesetzes ausgesprochen, dass bis zur behördlichen Feststellung der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Mit ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 9. August 2001 auf Ausfolgung seines Führerscheines abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Erstbehörde habe den Antrag auf Ausfolgung des Führerscheines mit der
Begründung: abgewiesen, in dem von der Bundespolizeidirektio... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §27 Abs1 Z2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der durch die 6. KFG-Novelle erfolgten Änderung des § 65 Abs. 2 und des § 73 Abs. 1 KFG 1967 wurde es ermöglicht, eine Lenkerberechtigung von vornherein nur befristet, d.h. für eine bestimmte Gültigkeitsdauer, zu erteilen oder eine bereits erteilte (unbefristete) Lenkerberechti... mehr lesen...
Nach der Aktenlage verfügte der Beschwerdeführer über eine bis zum 28. Februar 2002 gültige Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F (Aktenseite 6). Mit Bescheid vom 18. Juni 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn - in Erledigung der gegen ihren Mandatsbescheid vom 9. April 2001 gerichteten Vorstellung - dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F bis einschließlich 5. November 2001 und ordnete überdies an, dass sich der Beschwerdeführer innerhal... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §27 Abs1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Indem die belangte Behörde - anders als noch die Erstbehörde - im angefochtenen Bescheid eine Entziehung bis zum 28. Februar 2002 (dem Ablauf der Gültigkeit der befristeten Lenkberechtigung des Beschwerdeführers) anordnete und zusätzlich aussprach, dem Bes... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §27 Abs1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das FSG 1997 sieht einen bescheidmäßigen Ausspruch, wie er noch nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 vorgesehen war, für welche Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf, nicht vor. Es bedarf nur mehr der Festsetzung der Entziehungsdauer (§ 25 Abs. 1 FSG 1... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Anzeige des Gendarmeriepostens Neumarkt am Wallersee vom 10. Mai 1999 verweigerte der Beschwerdeführer am 7. Mai 1999 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt. Der Führerschein wurde ihm bei dieser Gelegenheit vorläufig abgenommen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 14. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F fü... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §29 Abs4;
Rechtssatz: Als Entziehungsdauer im Sinne des § 27 Abs. 1 Z. 1 FSG 1997 können nur die (allenfalls zur Gänze in der Vergangenheit gelegene) festgesetzte Entziehungszeit und die Zeit zwischen der Erlassung des die Nachschulungsanordnung enthaltenden Entziehungsbescheides bis zur Befolgung der Anordnung,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs8 Z2 idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist im Rahmen der Wertung ein positiver Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein... mehr lesen...
In der Beschwerde wird folgender Sachverhalt vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe eine Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B besessen, die zuletzt bis 9. Juli 1997 verlängert worden sei. Mit Schreiben vom 2. November 1998 habe er den Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung bzw. auf Erteilung einer neuen unbefristeten Lenkberechtigung gestellt. Dieses Schreiben sei offensichtlich bei der Behörde (der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt) ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;FSG 1997 §10 Abs4 Z1;FSG 1997 §27 Abs1 Z2;FSG 1997 §8 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine befristete Lenkberechtigung erteilt , so ist mit der Erlassung des betreffenden Bescheides dieses Verfahren abgeschlossen. Mit diesem Bescheid wurde die (materielle) Rechtslage insoweit gestaltet, als dem Betreffende... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 23. Juli 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 18 Monaten, gerechnet ab 1. Juni 1996, entzogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 4. März 1998 auf Wiederausfolgung seines Führerscheines gemäß § 28 Abs. 1 iVm ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §27 Abs1 Z1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74;VwRallg;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 Z 1 und § 28 Abs 1 letzter Halbsatz FSG 1997 sind nur auf die aufgrund des FSG 1997 erlassenen Entziehungsbescheide anzuwenden. Während die §§ 73 und 74 KFG zwischen (endgültiger) Entziehung und vorübergehender E... mehr lesen...