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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §26 Abs2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist im Rahmen der Wertung ein positiver Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein, zu Gunsten des Betreffenden zu berücksichtigen (Hinweis E vom 14. März 2000, Zl. 99/11/0075, m.w.N.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000110157.X04Im RIS seit
12.06.2001