Rechtssatz: Amtsärztliches Gutachten auf "vorübergehende Nichteignung" unter Hinweis auf fachärztliches Kalkül nicht schlüssig und daher unbeachtlich. mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 08.03.2007 wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Lenkberechtigung für die Klassen AV, A, B, C1, C, BE, C1E, CE und F für den Zeitraum von 11 Monaten, gerechnet ab dem 04.03.2007, entzogen. Weiters wurde für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens von Motorfahrrädern, dreirädrigen Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen verhängt. Auch wurde das Recht aberkannt, von einer all... mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung nicht zurechenbar ? epileptischer Anfall ? Nachweis einer nicht der Verweigerung zugrunde liegenden Alkofahrt. mehr lesen...
Rechtssatz: Auflage trotz derzeit bereits bestehender gesundheitlicher Eignung, gestützt auf eine ärztliche Empfehlung wegen der noch bestehenden Konsumrückfallneigung (Cannabis), entspricht dem Sachlichkeitsgebot. mehr lesen...
Rechtssatz: Überzogene Prognose einer Verkehrsunzuverlässigkeit nach Verurteilung wegen Verletzung der sexuellen Integrität. mehr lesen...
Rechtssatz: Kritische Würdigung eines negativen amtsärztlichen Gutachtens bei der Diagnose "wahnhafte Störung". Eine Bindung der Behörde an negatives unschlüssiges Gutachten kann aus § 8 Abs.3 FSG im Entzugsverfahren nicht bestehen. Dies würde die Kompetenz der Behörde als Entscheidungsträger unterlaufen und im Ergebnis den Sachverständigen an Stelle der Behörde treten lassen. Schlagworte Anforderungen an Schlüssigkeit eines SV-Gutachten "wahnhafte Störung" mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 13.10.2005, Zl VA-F-322/2005, wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klassen und A und B für einen Zeitraum von 24 Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 12.08.2005, entzogen. Weiters wurde ihm für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges oder eines Invalidenfahrzeuges a... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstinstanz durfte bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Rahmen des in § 7 Abs. 4 FSG genannten Wertungskriteriums der Verwerflichkeit das Alkoholisierungsdelikt aus dem Jahr 1997 und die mit diesem einhergehende Entziehung der Lenkberechtigung in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbeziehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen Alkoholdelikte zu den schwersten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften. Die besondere Verwerflichk... mehr lesen...
Rechtssatz: Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz sind wegen der damit verbundenen Gefahr für die Gesundheit von Menschen verwerflich (VwGH 20.9.2001, Zahl: 2000/11/0235). Aufgrund des durch das rechtskräftige Strafurteil feststehenden Verhaltens des Berufungswerbers ist es nicht rechtswidrig, wenn die Erstinstanz davon ausging, der Berufungswerber werde sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Aufforderung, sich innerhalb bestimmter Frist einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die eventuell zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen, ist gerechtfertigt, wenn im Rahmen einer Befragung durch einen Gendarmeriebeamten der Berufungswerber sich an ein Verkehrsgeschehen nicht mehr erinnert, im Rahmen des Gesprächs der Beamte eine Schwerhörigkeit feststellte, weil die Unterhaltung sehr laut geführt werden mus... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber aufgrund des durchgeführten Sachverständigenbeweises infolge der festgestellten gravierenden kraftfahrspezifischen Leistungsdefizite die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppen A, B und F nicht mehr und auch aufgrund der weit von der
Norm: abweichenden Leistungsausprägungen eine Kompensation dieser zuzureichenden Leistungsfunktionen durch erlangte Geübtheit zu verneinen ist, ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber mit Straferkenntnis rechtskräftig bestraft, weil er ein Kraftfahrzeug gelenkt und dabei eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1a StVO 1960 begangen hat, so ist in Anbetracht der Bindungswirkung des rechtskräftigen Straferkenntnisses jedenfalls vom Vorliegen einer bestimmten Tatsache gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 FSG auszugehen. Dementsprechend bestehen gegen die Annahme der Erstinstanz, der Berufungswerber ist aufgrund des der Bestrafung zugrundeliegenden Verhaltens... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abzuleiten ist, dass auch bei den im § 26 Abs. 1 und Abs. 2 FSG angeführten Sonderfällen der Entziehung eine Wertung im Sinne des § 7 Abs. 4 FSG dann nicht erforderlich ist, wenn lediglich die gesetzliche Mindestentziehungsdauer festgesetzt wird, erweist sich die ausgesprochene Entziehungsmaßnahme (wie auch das angeordnete Lenkverbot) auch unter Berücksichtigung der in § 7 Abs. 4 FSG angeführten Wertungskriterien al... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerberin u.a. die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, entzogen, wobei auch im Berufungsverfahren durch das amtsärztliche Gutachten und die verkehrspsychologische Untersuchung in Beurteilung der Gesamtbefundlage jene der ersten Instanz bestätigt wurde, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigu... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht aufgrund der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 22.2.2005 für die Kraftfahrbehörde bindend fest, dass der Berufungswerber die ihm angelastete Geschwindigkeitsübertretung nicht begangen hat, so hat der Berufungswerber eine bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 4 FSG nicht verwirklicht, aufgrund dessen die Erstinstanz angenommen hat, beim Berufungswerber sei die Verkehrszuverlässigkeit derzeit nicht mehr gegeben. (Aufhebung) Schlagworte... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt die Erstinstanz wegen einer Verurteilung des Berufungswerbers nach § 212 Abs. 1 StGB im Rahmen der gemäß § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen Wertung zur Prognose, der Berufungswerber werde die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit erst 24 Monate nach seiner Haftentlassung (diese erfolgt voraussichtlich im November 2005), also erst im November 2007, somit rund 5 ¼ Jahre nach der Begehung der (einzigen) strafbaren Handlung, wiedererlangen, so begleitet diese Rechtsauffassung rechtli... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Hinblick auf das Gesamtfehlverhalten des Berufungswerbers, insbesondere das sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstreckende Verbrechen nach § 28 Abs. 2 SMG bzw. das Vergehen nach § 28 Abs. 1 SMG war aufgrund der zu Tage getretenen Charaktereigenschaft des Berufungswerbers jedenfalls von einer fehlenden Verkehrszuverlässigkeit auszugehen. Das Strafgericht hat einen Strafteil von zwei Jahren unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, was b... mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 55 km/h und wird ihm der Führerschein für die Dauer von zwei Wochen entzogen, so ist die begleitende Anordnung, sich einer Nachschulung zu unterziehen, im Interesse der Verkehrssicherheit gerechtfertigt. Unter einer Nachschulung ist ein verkehrspsychologischer Kurs für verkehrs- oder alkoholauffällige Kraftfahrzeuglenker oder Lenker mit sonstiger Problematik (insbesondere Suchtmittel- oder Arzn... mehr lesen...
Rechtssatz: § 24 Abs. 4 FSG bestimmt, dass, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der festgesetzten Frist einem rechtskräftigen Bescheid, mit der Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, die zu Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen oder die Fahrprüfung neuerlich abzulegen, keine Folge leistet, ihm die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen ist. Der nunmehrige Entzug der Lenkberechtigung bis zur Befolgung der An... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Entzug der Lenkberechtigung für die Kraftfahrtzeuge der Klassen A und B, bis zur behördlichen Feststellung der Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung ist gerechtfertigt, wenn der Berufungswerber aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens Defizite in der selektiven Aufmerksamkeitsleistung, deutliche Defizite in der Reaktionssicherheit und in der reaktiven Belastbarkeit, deutlich verspätete motorische Reizreaktion und Defizite in der Zweihandkoordination aufweist. Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung der Anordnung einer Nachschulung nach § 4 Abs. 3 FSG ist, dass der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß (Abs. 6) begeht oder gegen die Bestimmung des Abs. 7 verstößt. Gemäß § 4 Abs. 7 leg.cit. darf der Lenker während der Probezeit ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. E... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde die Berufungswerberin mit Strafverfügung wegen Verwaltungsübertretung nach § 52a Z 10a StVO rechtskräftig bestraft, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 59 km/h überschritten hat, so ist die Kraftfahrbehörde an den
Spruch: der Strafbehörde in Ansehen der Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung gebunden und ist der Entzug der Lenkberechtigung für zwei Wochen gesetzeskonform. Der Hinweis der Berufungswerberin, sie benötige die Lenkberechtigung drin... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Berufungsverfahren das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO rechtskräftig eingestellt, so steht für die Führerscheinbehörde bindend fest, dass eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO nicht vorliegt, somit eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 1 Führerscheingesetz nicht verwirklicht wurde, sodass die Erstinstanz die Verkehrsunzuverlässigkeit zu Unrecht angenommen hat. (Aufhebung) Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberecht... mehr lesen...
Rechtssatz: Stützt die Erstinstanz den angefochtenen Entziehungsbescheid auf die Feststellung, dass die Berufungswerberin dem rechtskräftigen Bescheid vom 14.10.2004, mit welchem ihr gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgetragen worden ist, sich binnen vier Wochen ärztlich untersuchen zu lassen, keine Folge geleistet hat und steht diese Feststellung jedoch im Widerspruch mit dem Akteninhalt, weil gegen den auf § 57 Abs. 2 AVG gestützten Aufforderungsbescheid von der Berufungswerberin das Rechtsmittel ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Befristung der Lenkberechtigung des Berufungswerbers für die Klasse B mit der Probezeit bis 18.5.2005 und ein Mopedausweis bis zum 4.5.2005 ist dann gerechtfertigt, wenn die Verlaufskontrolle in Verbindung mit den amtsärztlichen Gutachten den wiederholten Cannabiskonsum erbrachte. Schlagworte Führerschein, Führerscheinbefristung, Mopedausweis, Mopedausweisbefristung, Amtsarzt, Amtsarztgutachten, Verlaufskontrolle, Cannabiskonsum mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 58 km/h, so ist von einer Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers auszugehen und der Entzug der Lenkberechtigung für die gesetzliche Mindestdauer von zwei Wochen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigungsentzugsdauer, Geschwindigkeitsüberschreitung, Verkehrsunzuverlässigkeit , M... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen nach §§ 18 Abs. 1 und 20 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit c StVO rechtskräftig bestraft und ergibt die erforderliche Wertung des Verhaltens des Berufungswerbers, dass er für die gewählte Fahrgeschwindigkeit einen zu geringen Tiefenabstand zum Vorderfahrzeug einhielt, die Tatbegehung zur Nachtzeit erfolgte und die festgestellte Alkoholisierung und die dadurch erheblich reduzierte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beg... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber rechtskräftig mit Urteil des Bezirksgerichtes A vom 16.3.2004, wonach der Berufungswerber am 9.11.2003 in B C durch Versetzen einer Ohrfeige am Körper misshandelte und dadurch fahrlässig eine Verletzung, nämlich eine Trommelfellperforation rechts bewirkt hat, verurteilt und hiedurch das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB beging, so ist der Entzug der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von drei Monaten gerech... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergeben die verkehrspsychologische Untersuchung sowie aufgrund der klinisch manifestierten zerebralen Durchblutungsstörungen eine zerebrale Leistungsminderung des Berufungswerbers, so ist er zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht mehr geeignet und ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Mandatsbescheid über den Entzug der Lenkberechtigung für drei Jahre in Rechtskraft erwachsen, so bewirkt dies, dass dieser die Sache erledigende Bescheid bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache begleitet und einer neuerlichen Entscheidung entgegensteht. Aufgrund der Rechtskraftwirkung kann die mit Bescheid erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden. Entschiedene Sache liegt vor, wenn ... mehr lesen...