Index: 25/01 Strafprozess41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StPO 1975 §90;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Anders als bei einer strafgerichtlichen Verurteilung ist die Behörde nicht an die der Einstellung des strafgerichtlichen Verfahrens zugrundeliegende Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden etwa dahingehend gebunden, dass der vom Entzug einer waffenrechtlichen Urkunde Betroffene auf... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Dem vom Entzug einer waffenrechtlichen Urkunde Bedrohten kann aus der Übertretung jagdrechtlicher Bestimmungen ALLEIN eine rechtswidrige fahrlässige Körperverletzung seines Jagdbegleiters nicht angelastet werden, weil diese Normen nicht unmittelbar auf die Vermeidung von Vorfällen, die - wie hier - auf einen unvor... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/19 97/20/0678 5 Stammrechtssatz Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verläßlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 26.7.1995, 94/20/0874). Die solcherart a... mehr lesen...
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Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/19 97/20/0678 4 Stammrechtssatz Bei der Wertung einer Person als "verläßlich" iSd WaffG 1996 ist ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verläßlichkeit den Ausdruck ihrer Wesenheit, nicht aber ein Werturteil über ihr Tun und Lassen im Einzelfall ist. Best... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/19 97/20/0678 1 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer Verurteilung gem § 8 Abs 3 WaffG 1996 erübrigt sich eine weitere Prüfung der Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:19982... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 18. Mai 1998, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die ihm am 24. Februar 1992 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, daß sich der Bescheid hinsichtlich der Entziehun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Behörde hat der Beurteilung der Verläßlichkeit eines Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde dessen Gesamtpersönlichkeit und Charakterzüge zugrundezulegen und dabei auch sein Verhalten nach Weitergabe der Waffe zu berücksichtigen. Welche Sorgfalts- und Handlungspflicht... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat sich die Berufungsbehörde zur
Begründung: der fehlenden Verläßlichkeit des Inhabers der Waffenbesitzkarte zum einen auf den Erwerb und die Weitergabe eines Kleinkaliberrevolvers an einen unbefugten Dritten gestützt, zum anderen auf den Umstand, daß der ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Im Falle einer in der Vergangenheit liegenden Tatsache im Sinne des § 8 Abs 1 WaffG 1996 ist bei der anzustellenden Beurteilung zukünftigen Verhaltens auch zu beachten, wie sich der Urkundeninhaber zwischenzeitig verhalten hat und ob angesichts des seither verstrichenen Zei... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Gesetzliche Voraussetzung für die Entziehung waffenrechtlicher Urkunden ist, daß der Berechtigte nicht mehr verläßlich ist. Der Beurteilung der Verläßlichkeit eines Urkundeninhabers liegt eine Prognose voraussichtlicher zukünftiger Verhaltensweisen des zu Beurteilenden zugr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. April 1998, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 14. Februar 1995 ausgestellte Waffenpaß 070183 entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, sie habe gemäß § 25 Waffengesetz 1996 den Waffenpaß zu entziehen, wenn der Inhaber nicht mehr als verl... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: § 8 Abs 3 WaffG 1996 zählt in mehreren Tatbeständen gerichtliche Verurteilungen auf, bei deren Vorliegen eine Person iSd WaffG 1996 als nicht verläßlich anzusehen ist. Bei Vorliegen einer derartigen Verurteilung erübrigt sich demnach eine weitere Prüfung der Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996. ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/30 98/20/0287 1
(hier: Verurteilung des Bf wegen versuchten Widerstandes gegen die
Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Verleumdung und
Unterdrückung eines Beweismittels nach § 15; § 269 Abs1, § 83 Abs2, §
84 Abs 2 Z 4, § 295 Abs 1, § 297 Abs1 StGB unter Anwendung des § 43a
Abs 2 StGB zu einer un... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs4;
Rechtssatz: Daß die eine Person belastende strafgerichtliche Verurteilung der Annahme der Verläßlichkeit schon gem § 8 Abs 4 WaffG 1996 nicht entgegensteht, besagt noch nicht, daß sie deshalb als verläßlich iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996 anzusehen wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. März 1998, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 7. Juli 1994 ausgestellte Waffenpaß 137439 entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei wegen gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 120 Tagessätzen recht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verfügte über einen von der Bundespolizeidirektion Innsbruck am 20. Dezember 1967 ausgestellten Waffenpaß sowie über eine von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am 28. Dezember 1970 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Aufgrund einer Anzeige des Gendarmeriepostens Telfs vom 8. Februar 1996, worin gegen den Beschwerdeführer der Verdacht erhoben wurde, er habe an diesem Tag seine Mutter "verbal mit dem Schlagen und Umbringen gefährlich bedroht", und einer daraufhin ver... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Daß die eine Person belastende strafgerichtliche Verurteilung angesichts der Höhe der ausgesprochenen Geldstrafe nicht unter § 8 Abs 3 WaffG 1996 subsumierbar ist, besagt noch nichts über die Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 impl;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die zu § 6 Abs 1 WaffG entwickelte Rsp ist für (den inhaltsgleichen) § 8 WaffG 1996 weiterhin relevant. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998200287.X03 Im RIS seit 18.02.2002 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §107;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Die von der Behörde anzustellende Verhaltsprognose kann bereits auf der Grundlage eines einzigen Vorfalles wegen besonderer Umstände den Schluß rechtfertigen, der vom Entzug waffenrechtlicher Urkunden Betroffene biete keine hinreichende Gewähr mehr, daß er von Waffen keinen mißbräuch... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/23 97/20/0756 4 Stammrechtssatz Da § 8 Abs 7 WaffG 1996 ausnahmslos die Beibringung eines Gutachtens bei Neuanträgen (nach Inkrafttreten des WaffG 1996) verlangt, sind hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Beibringung eines Gutach... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 18. September 1997, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 25. April 1991 ausgestellte Waffenpaß 124613 entzogen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gestützt auf § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996 - WaffG, BGBl. I Nr. 12/1997, bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Besch... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/19 97/20/0678 5 (Zusatz: Eine gesetzliche Vermutung, daß eine diese Schlußfolgerung rechtfertigende Tatsache vorliegt, enthält § 8 Abs 6 WaffG 1996). Stammrechtssatz Angesichts des mit dem Waffenbesitz von P... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Gem § 25 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 bedarf es für ein entsprechendes Vorgehen gem § 8 Abs 7 WaffG 1996 lediglich des Vorliegens von "Anhaltspunkten" und nicht von "Tatsachen" iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997200756... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs7;
Rechtssatz: Da § 8 Abs 7 WaffG 1996 ausnahmslos die Beibringung eines Gutachtens bei Neuanträgen (nach Inkrafttreten des WaffG 1996) verlangt, sind hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Beibringung eines Gutachtens gem § 25 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 durch - zum Zeitpunkt de... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde am 26. Juni 1975 ein Waffenpaß für zwei Stück Faustfeuerwaffen ausgestellt. In der Nacht vom 23. auf 24. August 1997 erschoß sich die geschiedene Gattin des Beschwerdeführers mit einer Faustfeuerwaffe des Beschwerdeführers. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, der Waffenpaß entzogen. Begründend wurde ausgefü... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Verwahrung von (geladenen) Waffen in einem jederzeit aufsperrbaren Kasten, der sich in einem unversperrten und für die Hausbewohner frei zugänglichen Raum befindet, bietet keine Vorkehrung dagegen, daß unbefugte Personen ungehinderten Zugang zur Waffe haben, und stellt keine sorgfältige Verwahrung der Waffe dar (Hinweis E 17.6.1... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0218 E 11. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Dem Erfordernis der Verlässlichkeit im Sinne des § 6 Abs 1 Z 2 WaffG ist insbesondere dann nicht (mehr) entsprochen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen wird und diese n... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Zwar sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des anderen Ehepartners keine überspitzten Anforderungen zu stellen, eine dem Urkundeninhaber anzulastende Nachlässigkeit liegt aber ganz allgemein schon darin, wenn er die Waffe an einem ungesicherten Ort schußbereit aufbewahrt, zu dem seine Ehefrau jeder... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/01/0327 2 (hier: Die Verwahrung in einem jederzeit aufsperrbaren Kasten durch Steckenlassen eines Schlüssels entspricht nicht der gebotenen Sorgfalt) Stammrechtssatz Ob die im Einzelfall... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. April 1997, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 21. November 1977 ausgestellte Waffenpaß 075191 entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG mit der Maßgabe bestätigt, daß sich die ausgesprochene Entziehung des Waffenpasses auf § 25 iVm § 8 Abs. 1 Z. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (im f... mehr lesen...