Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 3. November 1998 insoweit, als darin die Entziehung seiner Waffenbesitzkarte Nr. 187.450 und seines Waffenpasses Nr. 058671 ausgesprochen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 8 Abs. 1 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) nicht Folge gegeben. In der Begründung: verwies die belangte Behörde darauf, dass der Beschwerdeführer nachan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die dem Beschwerdeführer am 20. Dezember 1983 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellte Waffenbesitzkarte 140309 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies damit, dass anlässlich einer behördlichen Überprüfung am 15. November 1998 eine nicht hinreichende Verwah... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Februar 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung der Beschwerdeführerin gemäß §§ 25 Abs. 3 i.V.m. 8 Abs. 1 Z 2 Waffengesetz 1996 (im Folgenden: WaffG) die ihr am 24. Juli 1989 ausgestellte Waffenbesitzkarte 187560. Die ausgesprochene Entziehung wurde damit begründet, dass im Zuge einer gerichtlich veranlassten Hausdurchsuchung die Pumpgun der Beschwerdeführerin in einem unversperrten Schlafzimmer an die Wand gelehnt vorgefunden worden sei. Die Munition... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Steyr vom 21. Oktober 1998, mit dem dem Antrag des Beschwerdeführers vom 30. Juni 1998 auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nicht stattgegeben worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 21 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Z 1 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden: WaffG) keine Folge gegeben. Die belangte Behörde stellte fest, dem Beschwerdeführer sei bereits im Jahr 1994 rec... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs5;
Rechtssatz: Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verlässlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 26.7.1995, 94/20/0874). In diesem Sinne können b... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/20/0756 E 23. Juli 1998 RS 4
(ohne Klammerausdruck nach dem letzten Satz) Stammrechtssatz Da § 8 Abs 7 WaffG 1996 ausnahmslos die Beibringung eines Gutachtens bei Neuanträgen (nach Inkrafttreten des WaffG 1996) verlangt, sind hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anordnu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §52;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Verlässlichkeit iSd § 8 WaffG 1996 ist bei Anzeichen einer psychiatrischen Erkrankung die Bestellung eines Psychologen schon unter dem Gesichtspunkt einer anzunehmenden fehlenden fachlichen Eignung eines solchen Gutachters nicht zielführend. ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs6;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass dem Betroffenen schon einmal eine ihm ausgestellte waffenrechtliche Urkunde wegen nicht mehr gegebener Verlässlichkeit iSd § 8 WaffG 1996 entzogen worden war, der erst einige Jahre zurückliegt, kommt maßgebliche Bedeutung zu. Im Hinblick auf die bereits seinerz... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorhandensein einer den üblichen technischen Sicherheitsvorkehrungen entsprechenden Absperrung eines Wohnhauses (bzw einer Wohnung) zur Sicherung der Waffe vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, also unabhängig von den Erfordernissen des § 3 Abs 2 Z 3 und 4 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der dem Beschwerdeführer am 30. Jänner 1969 von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten ausgestellte Waffenpass 037458 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies damit, dass "anlässlich der Verlässlichkeitsüberprüfung am 10. April 1998 festgestellt werden musste, dass Sie (gemeint: der Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, dass auch ein Alleinbewohner eines Hauses oder einer Wohnung, von dem glaubhaft ist, dass er bei sich zu Hause niemanden empfängt, mitunter Zutritt zu seinen Räumlichkeiten gewähren muss oder - im Fall... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Das Absperren des Wohnhauses allein ist für eine sorgfältige Aufbewahrung einer Schusswaffe nicht ausreichend, denn die Waffe darf auch für jemanden, der sich überraschend Zutritt zu einem versperrten Wohnhaus verschafft hat, nicht ohne Überwindung eines weiteren Hindernisse... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zw... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Sicherung einer Waffe gegenüber Personen im privaten Nahebereich des Berechtigten wird in der Regel darauf abgestellt, ob diese Personen zur Waffe jederzeit und ohne Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses Zugang gehabt haben (Hinweis E 9.10.1997, 9... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: § 3 Abs 2 der Zweiten WaffV unterscheidet zwischen dem Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen und Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern bzw Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender. Je nach dem vorzubeugenden Risiko ist somit die zumutba... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Weder aus § 3 Abs 2 Z 2 der Zweiten WaffV noch aus der bisherigen Judikatur des VwGH zu § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 geht hervor, dass es trotz einer den üblichen technischen Sicherheitsvorkehrungen entsprechenden Absperrung eines Wohnhause... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 28. Mai 1998, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 1. März 1968 ausgestellte Waffenpass 016430 entzogen und zugleich sein Antrag auf Erweiterung des Berechtigungsumfanges des Waffenpasses auf zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen abgewiesen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. §§ 8 Abs. ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 impl;WaffG 1996 §50 Abs3;WaffG 1996 §50 Abs4;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: In Anwendung des WaffG 1996 ist die bisherige Judikatur des VwGH (Hinweis E 6.11.1997, 97/20/0122) insoweit nicht aufrecht zu erhalten, als damit ausgesagt wurde, der unberechtigte Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe für sich allein reiche (generell) nicht aus... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §20 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §50 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Überlasser genehmigungspflichtiger Schusswaffen muss sich zwar davon überzeugen, ob derjenige, dem er diese Waffen zu überlassen gedenkt, Inhaber eines (gültigen) Waffenpasses ist. Der Überlasser (im vorliegenden Fall ein Waffenhändler) muss aber nicht prüfen, ob der Erwer... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 8. Juni 1998, mit dem dem Beschwerdeführer die ihm am 12. Februar 1979 ausgestellte Waffenbesitzkarte 103602 entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 19... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen bedarf es einer entsprechenden Einbruchsicherheit oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit, wo die Waffe aufbewahrt wird. Die Verwahrung eine... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffe besteht auch gegenüber dem Ehegatten und einer im gemeinsamen Haushalt lebenden (hier volljährigen) Tochter. Allerdings kann gerade in Bezug auf Personen im privaten Nahebereich die Anwendung überspitzter Maßstäbe für di... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zweck der Regelung des Waffengesetzes ein strenger Maßstab anzulegen. Ob die im Einzelfall... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 12. März 1996, mit dem dem Antrag des Beschwerdeführers vom 13. Juni 1995 auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für zwei Faustfeuerwaffen und eine Flinte mit Vorderschaftsrepetiersystem (Pumpgun) nicht stattgegeben worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, daß er sich auf § 21 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §6 Abs1 idF 1980/075 impl;WaffG 1996 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0031 E 4. Mai 1983 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist bei der Wertung einer Person als "verlässlich" im Sinne des Waffengesetzes ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verlässlichkeit ein Ausdruck ihr... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/15 98/20/0402 2 Stammrechtssatz Im Falle einer in der Vergangenheit liegenden Tatsache im Sinne des § 8 Abs 1 WaffG 1996 ist bei der anzustellenden Beurteilung zukünftigen Verhaltens auch zu beachten, wie sich der Urkundeninhaber zwischenzeitig verhalten hat und ob angesichts d... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Verwahrung einer geladenen Pumpgun bloß unter der Matratze eines Bettes im Schlafzimmer bietet im Beschwerdefall nicht die nötige Sicherheit dafür, dass sie vor Zufallszugriffen, insbesondere auch fallweise im Haus des Inhabers der Waffenbesitzkarte anwesender Besucher geschützt sei, weil es bei der vom Inhab... mehr lesen...
Die Beschwerdesache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Mit dem im hg. Erkenntnis vom 19. Februar 1998, Zl. 97/20/0678, aufgehobenen Vorbescheid der belangten Behörde vom 22. September 1997 war dem Beschwerdeführer der ihm am 21. November 1977 ausgestellte Waffenpaß 0751911 entzogen worden. Die belangte Behörde hatte sich dabei ausschließlich darauf gestützt, daß der Beschwerdeführer am 17. Mai 1995 vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Verbrechens der Untreue gemäß § 153 ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Angesichts der aktenkundigen Auswirkungen des Strafantrittes auf die psychische Situation des vom Entzug einer waffenrechtlichen Urkunde Betroffenen lässt sich derzeit aus waffenrechtlicher Sicht nicht ausschließen, dass dieser im Falle von durchaus möglichen Unterbrechungen des Strafvollzuges (etwa wegen Vollzug... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 24. Juni 1997, mit der dem Beschwerdeführer der ihm am 28. Juni 1994 ausgestellte Waffenpaß Nr. 140400 entzogen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben. Nach Anführung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 (im folgenden: WaffG) und Darstellung des Ganges des Verwaltungsverfahrens begründete die belangte Behörde ih... mehr lesen...