Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §30 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung nur insoweit, als eine Verwertung der vom Beschwerdeführer auf Grund des Entzuges der waffenrechtlichen Urkunde abgelieferten Waffen - soweit sie nicht schon erfolgt ist - vorerst nicht stattzufinden hat - Entziehung des Waffenpasses - Soweit sich der gegenständl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §30 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung nur insoweit, als eine Verwertung der vom Beschwerdeführer auf Grund des Entzuges der waffenrechtlichen Urkunde abgelieferten Waffen - soweit sie nicht schon erfolgt ist - vorerst nicht stattzufinden hat - Entziehung des Waffenpasses - Das vom Beschwerdeführer geltend gemachte Inter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit den §§ 8 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 2 und 3 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden: WaffG) ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der dem Beschwerdeführer am 19. Juni 1972 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellte Waffenpass 044299 entzogen. Die belangte Behörde begründete dies im Wesentlichen damit, dass es am 30. Juli 1997 zu einer familiären Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden jeweils vom 6. Oktober 1997 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 8 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, (WaffG) einen für diesen am 3. April 1969 ausgestellten Waffenpass bzw. eine am 5. Juni 1997 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Zur Begründung: führte sie jeweils aus, die Verlässlichkeit des Beschwerdeführers sei deshalb nicht mehr gegeben, weil sich dieser am 6. Mai 1997 beim Reinigen seiner Waffe se... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. April 1996 entzog die Bundespolizeidirektion Wien, Administrationsbüro, dem 1970 geborenen Beschwerdeführer die ihm im Oktober 1991 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Diese Entscheidung stützte sich im Wesentlichen darauf, dass der Beschwerdeführer "am 14. September 1995 vom Obersten Gerichtshof wegen § 3 g Verbotsgesetz zu 18 Monaten bedingt auf drei Jahre Probezeit rechtskräftig verurteilt" worden sei. Bei dieser Verurteilung handle es sich um einen Tatbestand, der... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. August 1999 entzog die Bundespolizeidirektion Wien, Administrationsbüro, dem Beschwerdeführer den ihm am 13. November 1972 ausgestellten Waffenpass (Duplikat nach Verlust eines 1968 ausgestellten Waffenpasses) für zwölf Faustfeuerwaffen. Zur Begründung: dieser Entscheidung wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer besitze nicht mehr die im § 8 Abs. 1 WaffG 1996 geforderte Verlässlichkeit, weil anlässlich einer Überprüfung gemäß § 25 WaffG 1996 festgestellt worden sei,... mehr lesen...
Dem im Jahr 1945 geborenen Beschwerdeführer wurde von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten im Jänner 1968 der Waffenpass Nr. 013025 und im Februar 1982 die Waffenbesitzkarte Nr. 112109 ausgestellt. Bei einer Überprüfung seiner Verlässlichkeit gemäß § 6 des damals noch geltenden WaffG 1986 ergab sich im Mai 1997, dass dem Beschwerdeführer aufgrund von Verkehrskontrollen am 31. Dezember 1989, am 26. November 1994 und am 23. März 1997, bei denen beim Beschwerdeführer jeweils Alkoholisier... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/01/0327 E 23. Februar 1994 RS 2
(erster Satz) Stammrechtssatz Ob die im Einzelfall gewählte Verwahrungsart iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG als sorgfältig bezeichnet werden kann, hängt von objektiven Momenten ab. Die Verwahrung einer Waffe in einem unversperrten Kasten entspricht deshalb nic... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 4 Abs 4 der Zweiten Waffengesetz-Durchführungsverordnung schreibt vor, dass die Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 WaffG 1996) an einem Werktag zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen ist. Einer allfälligen Missachtung dieser Vorschrift kommt bei der Anwendung des § 8 Abs 6 WaffG 1996 (wonac... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Von einem Inhaber waffenrechtlicher Urkunden muss erwartet werden, dass er stets - ohne durch Unfälle erst dazu veranlasst zu werden - vorsichtig mit Waffen umgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998200391.X03 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunde ist auch dann vorzugehen, wenn im Einzelfall auch ein nur einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach eine Annahme im Sinn des § 8 Abs 1 WaffG rechtfertigt (Hinweis E 17.9.1986, 85/01/0085, und E 20.5.1992, 92/01/0... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer sich im Sinne des § 3g Verbotsgesetz IM NATIONALSOZIALISTISCHEN SINN BETÄTIGT und deshalb zu einer die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr nicht unerheblich übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wird, bei dem liegt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine TATSACHE vor, die die Annahme rechtfertigt, dass er sich auch in einer der in § 8 Abs 1 Z 1 bis 3 WaffG 1996 umschriebenen Weisen rechtswidrig verhalten wird. Dies folgt auch aus einem Vergleich mit § 8 Abs 3 Z... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/20/0421 E 9. Oktober 1997 RS 2 Stammrechtssatz Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffe besteht grundsätzlich auch gegenüber Fremden, Lebensgefährten oder Ehegatten, doch kann gerade in bezug auf Personen im privaten Nahebereich ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §153;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/20/0678 E 19. Februar 1998 RS 2 Stammrechtssatz Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (hier: Verbrechen der Untreue nach § 153 StGB), das nicht unter die in § 8 Abs 3 WaffG 1996 angeführten Tatbestände fällt, reicht für sich allein nach dem WaffG 1996 (wie... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VerbotsG 1947 §3g;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;WaffG 1996 §8 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/20/0752 E 21. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Wer sich im Sinne des § 3g Verbotsgesetz IM NATIONALSOZIALISTISCHEN SINN BETÄTIGT und deshalb zu einer die Mindestfreiheitss... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2 impl;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine Waffenreinigung ohne vorherige Sichtkontrolle des Patronenlagers stellt jedenfalls eine unvorsichtige Vorgangsweise dar. Geht man nun davon aus, dass angesichts der technischen Gegebenheiten der gegenständlichen Waffe (Magazinsicherung und gegenüber anderen Wa... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs2 impl;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs5;
Rechtssatz: Die Ansicht der Behörde, bei Nichterfüllung eines Spezialtatbestandes - im gegebenen Fall: des § 8 Abs 5 WaffG 1996 - könne die waffenrechtliche Verlässlichkeit unter Einbeziehung der für ihre Verneinung nach dem Spezialtatbestand nicht ausreichenden Tatsachen in Anwen... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs2 impl;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs5;
Rechtssatz: Ein Führen der Waffe in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand reicht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne der im E 10.10.1996, 95/20/0248, wiedergegebenen Literaturmeinung in der Regel aus, um die Verlässlichkeit zu verneinen. Die in dem E 20.9.1995... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 3
(dritter Satz) Stammrechtssatz Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffe besteht auch gegenüber dem Ehegatten und einer im gemeinsamen Haushalt lebenden (hier volljährigen) Tochter. Allerdings kann gerade in B... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 impl;WaffG 1986 §6 Abs2 impl;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs5;
Rechtssatz: Fallbezogen wurde zu § 6 WaffG 1986 auch ausgesprochen, die bloße Tatsache einer einmaligen, unter keinen der Fälle des § 6 Abs 2 Z 1 bis 4 WaffG 1986 subsumierbaren Verurteilung (wegen schwerer Körperverletzung) reiche allein noch nicht aus, um die Annahme des Wegfalls... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs4;WaffG 1996 §8 Abs5;
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf getilgte Bestrafungen bei der Prüfung des Sachverhaltes gemäß § 8 Abs 1 WaffG 1996 kann aber nicht in der Weise geschehen, dass der Sache nach nur Feststellungen zu den Voraussetzungen des § 8 Abs 5 WaffG 1996 getroffen werden und das Fehlen eines Tatbestand... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §6 Abs1 impl;WaffG 1996 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/01/0065 E 19. November 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Behörde kann bei Beurteilung der Verlässlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffenG auch auf getilgte Vorstrafen Bedacht nehmen (Hinweis auf E vom 18.1.1984, 83/01/0320, E v. 27.2.1967, 0846/66, VwSlg 7092 A/1966, E v. 11.12.1962, 1606/62). ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Unwissen des Berechtigten über den Verbleib nahezu der Hälfte seiner zwölf Faustfeuerwaffen konnte die Behörde mit Recht als Tatsache ansehen, die die Annahme rechtfertigt, dass der Berechtigte Waffen nicht sorgfältig verwahren werde. Dabei kommt es, wie der Verwaltungsgerichtshof schon in dem E 16.12.1992, 92/01/0994, ausgeführ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 6. Oktober 1999, mit dem dem Beschwerdeführer der ihm am 13. Februar 1995 ausgestellte Waffenpass 138191 entzogen worden war, keine Folge gegeben. Die belangte Behörde stützte die Entziehung des Waffenpasses auf die (unstrittige... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung besteht auch gegenüber Personen im privaten Nahebereich, wobei darauf abzustellen ist, ob diese Personen zur Waffe jederzeit und ohne Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses Zugang haben (Hinweis E 17.6.1999, 99/20/0158). Diese Grundsätze gel... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zweck der Regelung de... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird nicht dadurch verhindert, dass die Waffen ungeladen oder durch Entfernen etwa des Magazins nicht gebrauchsfähig sind. Denn der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und du... mehr lesen...
Im Zuge von Erhebungen, die gegen Personen im Umfeld des Vereines "Schützenverein X" von den Behörden geführt wurden, wurden am 18. April 1998 bei einer Anzahl von Personen, darunter auch beim Beschwerdeführer, Hausdurchsuchungen durchgeführt. Beim Beschwerdeführer wurden dabei u.a. ein Sturmgewehr 44 und eine MP 41 Suhl sowie insgesamt 1246 Schuss Leuchtspur- und Hartkernmunition sichergestellt. Der Beschwerdeführer wurde deshalb mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Enns vo... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 impl;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §50 Abs3;WaffG 1996 §50 Abs4;WaffG 1996 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0101 E 23. Juli 1999 RS 1(hier betreffend Waffenverbot) Stammrechtssatz In Anwendung des WaffG 1996 ist die bisherige Judikatur des VwGH (Hinweis E 6.11.1997, 97/20/0122) insoweit nicht aufrecht zu erhalten, als damit ausgesag... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die konkrete Befürchtung, eine Person könnte Kriegsmaterial ohne jegliche Kontrolle etwa an Unbekannte weitergeben, die dieses gegebenenfalls ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz - allenfalls in einem Krisengebiet im Ausland - zuführen, ist der Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen gleichzusetzen. ... mehr lesen...