RS Vwgh 1998/10/29 98/20/0308

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs1;
WaffG 1996 §8 Abs3;

Rechtssatz

§ 8 Abs 3 WaffG 1996 zählt in mehreren Tatbeständen gerichtliche Verurteilungen auf, bei deren Vorliegen eine Person iSd WaffG 1996 als nicht verläßlich anzusehen ist. Bei Vorliegen einer derartigen Verurteilung erübrigt sich demnach eine weitere Prüfung der Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998200308.X01

Im RIS seit

27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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