Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 361-390 von 398

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0128

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Das wiederholte aggressive Verhalten jeweils nach dem Genuß von Alkohol berechtigt zur Annahme, daß der vom Waffenverbot Betroffene durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Daß der Betroffene wegen derartiger Vorfälle nicht vom Gericht verurteilt worden ist, ist für das Verwaltungsverfahr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0128

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/16 91/01/0026 1 Stammrechtssatz Anders als etwa bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 iVm § 6 WaffG setzt der strengere Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG eine (anzunehmende) qualifiziert rechtswidrige Verwendung von Waffen, nämlich Mißbrauch voraus. De... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/13 91/01/0103

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 28. Dezember 1990 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG. Mit diesem war dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (WaffG), der Besitz von Waffen und Munition verboten worden. Die belangte Beh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.11.1991

RS Vwgh 1991/11/13 91/01/0103

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010103.X01 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/16 91/01/0026

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 27. April 1990, mit dem in Bestätigung eines zuvor im Mandatsverfahren erlassenen Bescheides dieser Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Waffengesetz 1986 (WaffG) der Besitz von Waffen und Munition verboten worden war, keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.10.1991

RS Vwgh 1991/10/16 91/01/0026

Index: 19/05 Menschenrechte41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: MRK Art6 Abs2;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Wohl dürfen bei der Beurteilung des Persönlichkeitsbildes auch bereits getilgte Verurteilungen herangezogen werden. Das Vorliegen von gerichtlichen Verurteilungen, die bereits getilgt sind und denen ein Vorfall zugrundeliegt, der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits mehrere ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1991

RS Vwgh 1991/10/16 91/01/0026

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: Anders als etwa bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 iVm § 6 WaffG setzt der strengere Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG eine (anzunehmende) qualifiziert rechtswidrige Verwendung von Waffen, nämlich Mißbrauch voraus. Demgegenüber ist der Entzug waffenrechtlicher Urkunden von der mangeln... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/01/0044

Den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdebehauptungen zufolge hatte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) mit Bescheid vom 15. Mai 1985 gegen den Beschwerdeführer ein Waffenverbot deswegen verhängt, weil der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 10. Februar 1984 wegen schweren Eingriffes in ein fremdes Jagdrecht rechtskräftig verurteilt worden war. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1989 wies die BH den Antrag des Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/01/0044

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Waffenverbotes hängt nicht unmittelbar von der Tilgung von Straftaten ab. Der Umstand, ob Straftaten bereits getilgt sind, ist mit ein Anhaltspunkt für die Entscheidung über einen Antrag auf Aufhebung eines Waffenverbotes. Ein Zeitraum des Wohlverhaltens von etwas mehr als dreieinhalb Jahren (hier: Verurteilung weg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/20 89/01/0380

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vom 26. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), der Besitz sämtlicher Arten von Waffen und Munition verboten. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit dem nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1990

RS Vwgh 1990/2/20 89/01/0380

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1 impl;WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0047 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 12 Abs 1 WaffenG 1967 dient der Verhütung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen und setzt nicht voraus, dass bereits tatsächlich eine missbräuchliche Verwendung durch jene Person, gegen die das Waffenverbot verhän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/24 89/01/0337

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 10. März 1989, mit dem in Bestätigung eines zuvor im Mandatsverfahren erlassenen Bescheides dieser Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 (WaffG) der Besitz von Waffen und Munition verboten worden war, keine Folge und bestätigte den erstins... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1990

RS Vwgh 1990/1/24 89/01/0337

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1 impl;WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0047 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 12 Abs 1 WaffenG 1967 dient der Verhütung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen und setzt nicht voraus, dass bereits tatsächlich eine missbräuchliche Verwendung durch jene Person, gegen die das Waffenverbot verhän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1990

RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0187

Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Berechtigung eines Waffenverbotes gegen einen Jagdberechtigten, der in fremden Revieren in betrunkenen Zustand aus geöffnetem Autofenster zweimal Rehe erlegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010187.X04 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1989

RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0187

Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1
Rechtssatz: Die Umstände, dass dem Adressaten des Waffenverbotes die beschlagnahmten Waffen vom Gericht ausgefolgt worden sind und dass er den eingetretenen Schaden dem Geschädigten ersetzt hat, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des verhängten Waffenverbotes ohne Bedeutung. European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1989

RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0187

Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1
Rechtssatz: Bei der Verhängung eines Waffenverbotes gemäß § 12 Abs 1 WaffG hat die Behörde die Frage der Verlässlichkeit nicht zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010187.X02 Im RIS seit 18.06.2020 Zuletzt aktualisier... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1989

RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0187

Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1WaffG 1986 §12 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0701/76 E 1. März 1977 RS 4 Stammrechtssatz Auch ein noch so untadeliges Vorhalten einer Partei darf die Beh nicht davon abhalten, mit einem Waffenverbot nach § 12 Abs 1 WaffG vorzugehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1989

RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0079

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0701/76 E 1. März 1977 RS 4 Stammrechtssatz Auch ein noch so untadeliges Vorhalten einer Partei darf die Beh nicht davon abhalten, mit einem Waffenverbot nach § 12 Abs 1 WaffG vorzugehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1989

RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0079

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Wesentlich für die Verhängung eines Waffenverbotes ist allein die Tatsache, dass der vom Waffenverbot betroffenen Person, die im Affekt gewaltsam gegen einen anderen Menschen vorgegangen ist, auf Grund ihres Verhaltens in anderen Affektsituationen auch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die missbräuchliche Verwendung vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1989

RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0079

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: "Angesichts der Schwere des Angriffs des Bf, der ohne wesentlichen Anlass im Affekt eine Prostituierte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, ist die Verhängung eines Waffenverbotes nicht rechtswidrig". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010079.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1989

RS Vwgh 1988/11/23 88/01/0186

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1 impl;WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0004 E 25. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Gem § 12 Abs 1 WaffenG 1967 hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0065

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Person in ihren Drohungen und von Hass geprägten Schriftsätzen nicht ausdrücklich die Verwendung von Waffen angekündigt hat, lässt keineswegs den Schluss zu, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch missbräuchliche Verwendung von Waffen sei nicht zu befürchten. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0065

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0004 E 25. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Gem § 12 Abs 1 WaffenG 1967 hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Diese Reg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0209

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Durch eine missbräuchliche Verwendung einer Waffe im Familienkreis können das Leben und die Gesundheit der Familienmitglieder gefährdet werden. Die Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Personen zählt jedenfalls zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0209

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1 impl;WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0047 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 12 Abs 1 WaffenG 1967 dient der Verhütung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen und setzt nicht voraus, dass bereits tatsächlich eine missbräuchliche Verwendung durch jene Person, gegen die das Waffenverbot verhän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0209

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: Anders als bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 WaffG iVm § 6 WaffG setzt der strengere Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG die Gefahr einer qualifizierten rechtswidrigen Verwendung der Waffen, nämlich Missbrauch, voraus; insofern ist das Waffenverbot an strengere Voraussetzungen geknüpft... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0065

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 12 Abs 1 WaffG steht der Beh kein Ermessen zu. Liegen die Voraussetzungen nach § 12 Abs 1 WaffG vor, so ist ein Waffenverbot zu verhängen (Hinweis E 25.2.1987, 85/01/0208). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19880... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1987/10/21 87/01/0140

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0047 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 12 Abs 1 WaffenG 1967 dient der Verhütung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen und setzt nicht voraus, dass bereits tatsächlich eine missbräuchliche Verwendung durch jene Person, gegen die das Waffenverbot verhängt worden ist, erfolgt is... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1987

RS Vwgh 1987/10/21 87/01/0140

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Für ein Waffenrecht ist "Missbrauch" erforderlich; nicht ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe genügt nicht. (Hinweis auf E vom 9.5.1975, 2895/76) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010140.X02 Im RIS seit 20.05.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1987

RS Vwgh 1987/9/9 87/01/0061

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §12 Abs1;WaffG 1967 §16 Abs1;WaffG 1967 §17 Abs1;WaffG 1967 §20 Abs1;WaffG 1967 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0055 E 17. September 1986 VwSlg 12225 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine allgemeine Aussage, wieviel Zeit seit einer gerichtlichen Verurteilung verstrichen sein muss, um die waffenrechtliche Verlässlichkeit wieder zu erlangen, kann ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1987

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