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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1;Rechtssatz
Durch eine missbräuchliche Verwendung einer Waffe im Familienkreis können das Leben und die Gesundheit der Familienmitglieder gefährdet werden. Die Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Personen zählt jedenfalls zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010209.X03Im RIS seit
01.09.2006Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011