RS Vwgh 1988/10/19 88/01/0209

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine missbräuchliche Verwendung einer Waffe im Familienkreis können das Leben und die Gesundheit der Familienmitglieder gefährdet werden. Die Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Personen zählt jedenfalls zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010209.X03

Im RIS seit

01.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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