Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §80;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Fahrlässige Handlungen (hier: die Verurteilung gem § 80 StGB - fahrlässige Tötung) sind als Tatsachen gem § 12 Abs 1 WaffenG in die Wertung einzubeziehen, da unter mißbräuchlicher Verwendung (iSd "zweckwidrigen Verwendung") auch Handlungen umfaßt sind, die auf der Außerachtlassung der im Umgang mit Waffen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. März 1994 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG. Mit diesem war dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (im folgenden: WaffG), der Besitz von Waffen und Munition verboten worden. Die belangte Be... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 93/01/0337 1 Stammrechtssatz Anders als etwa bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 WaffG iVm § 6 WaffG setzt der Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG eine (anzunehmende) qualifizierte rechtswidrige Verwendung von Waffen, nämlich deren Mißbrauch, voraus... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/01/0225 1
(hier: mißbräuchlicher Gebrauch von Schußwaffen in der
Vergangenheit indiziert Mißbrauchswahrscheinlichkeit) Stammrechtssatz § 12 WaffG dient der Verhütung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen und setzt nicht voraus, daß bereits tatsächlich eine mißbräuchliche Verwendung von ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 22. Juli 1993 verbot die belangte Behörde in Bestätigung des Bescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Mai 1993 der Beschwerdeführerin gemäß § 12 Waffengesetz den Besitz von Waffen und Munition. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, daß die Beschwerdeführerin als Besitzerin eines "Vierteltelefons" am 16. März 1993 aus ihrer Wohnung im dritten Stock aus einer Gaspistole -... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0004 E 25. Februar 1987 RS 1(hier: Abgabe von zwei "Signalschüssen" im Hof der Wohnhausanlage indiziert Mißbrauchswahrscheinlichkeit) Stammrechtssatz Gem § 12 Abs 1 WaffenG 1967 hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese ... mehr lesen...
Am 1. Februar 1992 gab die Ehegattin des Beschwerdeführers am Gendarmerieposten Gmünd niederschriftlich an, daß sie der Beschwerdeführer schon öfters geschlagen und mißhandelt habe, sodaß sie bei Nacht und Nebel das Haus habe verlassen müssen, um die Nacht bei Nachbarn oder in einem Heuschober zu verbringen. Am selben Tag sei ihr Ehegatte nach Hause gekommen und habe sie beschimpft, weil sie im Bett gelegen sei. Sie sei krank gewesen. Sie habe daraufhin das Radio aufgedreht. Dann sei ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0004 E 25. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Gem § 12 Abs 1 WaffenG 1967 hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Diese Reg... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/16 91/01/0026 1 Stammrechtssatz Anders als etwa bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 iVm § 6 WaffG setzt der strengere Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG eine (anzunehmende) qualifiziert rechtswidrige Verwendung von Waffen, nämlich Mißbrauch voraus. De... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in § 12 Abs 1 WaffG ist in einem weiten Sinn zu verstehen und erfaßt nicht nur die Gefährdung der Sicherheit an einem öffentlichen Ort, sondern auch die Gefährdung der Sicherheit in einer Privatwohnung (Hinweis E 13.5.1981, 81/01/0027, 0028). ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen ist nicht nur in bezug auf ein Verhalten anzunehmen, das zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat (Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0128). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993010870.X... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 18. April 1994 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 10. Mai 1993, mit dem gemäß § 12 Abs. 1 WaffG 1986 ein Waffenverbot über den Beschwerdeführer verhängt worden war, keine Folge gegeben und der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bestätigt. Zur Begründung: ihres Bescheides führte die belangte ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0004 E 25. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Gem § 12 Abs 1 WaffenG 1967 hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Diese Reg... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 93/01/0337 1 Stammrechtssatz Anders als etwa bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 WaffG iVm § 6 WaffG setzt der Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG eine (anzunehmende) qualifizierte rechtswidrige Verwendung von Waffen, nämlich deren Mißbrauch, voraus. Liegen aber diese Voraussetzunge... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §1;WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: Auch ungeladene oder funktionsuntüchtige Schußwaffen, die nicht sofort schußbereit gemacht werden können, sind als "Waffen" iSd § 1 WaffG zu beurteilen (Hinweis OGH E 24.3.1977, 13 Os 41/77 = JBl 1977, S 545 und OGH VS E 11.9.1978, 12 Os 59/78, EvBl 1978, Nr. 175, S 550). Europ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten vom 12. November 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 (WaffG) der Besitz von Waffen und Munition "auf unbestimmte Zeit" verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 12 Abs. 1 WaffG, in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 520/1994, hat die Behörd... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §16;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Aus dem unbefugten Führen einer Waffe kann noch nicht darauf geschlossen werden, daß die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen iSd § 12 Abs 1 WaffG besteht. Es müßten vielmehr für eine derartige Annahme weitere Umstände hinzutreten. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 10. März 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 (WaffG) der Besitz von Waffen und Munition verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Zur Begründung: des Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei bereits zweimal wegen der Verg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: Anders als etwa bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 WaffG iVm § 6 WaffG setzt der Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG eine (anzunehmende) qualifizierte rechtswidrige Verwendung von Waffen, nämlich deren Mißbrauch, voraus. Liegen aber ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 11. Februar 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 (WaffG) der Besitz von Waffen und Munition verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 12 Abs. 1 WaffG hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1986 §11 Abs1;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd § 11 Abs 1 WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen Urteils ist für die Behörde bindend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010246.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 14. November 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 der Besitz von Waffen und Munition verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn Tatsa... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides eine mißbräuchliche Verwendung einer Waffe (hier 17 Jahre) und auch die Begehung von Suchtgiftdelikten (10 Jahre) schon längere Zeit zurückliegt, fallen diese Ereignisse zu Lasten des vom Waffenverbot Betroffenen ins Gewicht, weil auf Grund dieser Umstände in Verbindung... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. November 1981 hatte die Bezirkshauptmannschaft X gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1967 dem Beschwerdeführer den Besitz von Waffen und Munition verboten. Dies war damit begründet worden, daß der Beschwerdeführer an einer dem schizophrenen Formenkreis zuzuzählenden Krankheit leide. Die periodisch wiederkehrenden Anfälle dieser Krankheit, auf Grund deren der Beschwerdeführer sich "an die 16 mal" in Pflege einer geschlossenen Anstalt für Psychologie und Neurologie befun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. August 1991 entzog die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), die am 26. November 1979 ausgestellte Waffenbesitzkarte Nr. x und den am 4. November 1985 ausgestellten Waffenpaß Nr. y. Zur Begründung: führte die Behörde aus, ihr sei bekannt geworden, daß unbekannte Täter bei Verübung eines Einbruchsdiebstahles im Wohnhaus des Beschwerdeführers zwei von diesem dort aufbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §68 Abs1;WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991010177.X01 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/01/0142 E 13. Februar 1985 RS 2(hier: Faustfeuerwaffen werden lediglich in einem Tuch eingewickelt auf dem Wohnzimmerschrank seines gemeinsam mit der Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern bewohnten Haus aufbewahrt.) Stammrechtssatz Der Gebrauch von dem Zugriff durch U... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid verbot die belangte Behörde in Bestätigung des Bescheides der Bundespolizeidirektion Graz vom 18. Juli 1990 dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Waffengesetz 1986 (WaffG) den Besitz von Waffen und Munition. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, im Zuge von gegen den Beschwerdeführer geführten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem gegen ihn bestehenden Verdacht des Verbrechens des Raubes und des Vergehens des Diebstahles - ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0004 E 25. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Gem § 12 Abs 1 WaffenG 1967 hat die Behörde einer Person den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Diese Reg... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Baden verbot dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Oktober 1990 - indem sie gleichzeitig der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den von ihr am 26. April 1990 erlassenen Bescheid keine Folge gab - gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (in der Folge kurz WaffG), den Besitz von Waffen und Munition. In der Begründung: dieses Bescheides wurde folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen: Am 25. Februar 1990 habe der Beschwerdeführer sein... mehr lesen...