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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1;Rechtssatz
"Angesichts der Schwere des Angriffs des Bf, der ohne wesentlichen Anlass im Affekt eine Prostituierte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, ist die Verhängung eines Waffenverbotes nicht rechtswidrig".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010079.X03Im RIS seit
24.10.2006