RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0079

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Veröffentlicht am 12.04.1989
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

"Angesichts der Schwere des Angriffs des Bf, der ohne wesentlichen Anlass im Affekt eine Prostituierte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, ist die Verhängung eines Waffenverbotes nicht rechtswidrig".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010079.X03

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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