RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0187

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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Polizeirecht - WaffG
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1

Rechtssatz

Die Umstände, dass dem Adressaten des Waffenverbotes die beschlagnahmten Waffen vom Gericht ausgefolgt worden sind und dass er den eingetretenen Schaden dem Geschädigten ersetzt hat, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des verhängten Waffenverbotes ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010187.X03

Im RIS seit

18.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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