RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0128

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Das wiederholte aggressive Verhalten jeweils nach dem Genuß von Alkohol berechtigt zur Annahme, daß der vom Waffenverbot Betroffene durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Daß der Betroffene wegen derartiger Vorfälle nicht vom Gericht verurteilt worden ist, ist für das Verwaltungsverfahren ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010128.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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