Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1;B-VG Art139 Abs6;Geschwindigkeitsbeschränkung Tir Bundes- und Landesstraßen 1990 §1 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/03/0165 E 27. Juli 1993
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. November 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 12. August 1990 um 12.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Wien 22, am Dampfschiffhaufen vor der Ordnungsnummer 22 im Eckbereich "Am Kaisermühlendamm" am Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 8 Abs. 4 StVO 1960 begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. März 1992 um 12.08 Uhr in Wien 23., A-23, Lichtmast U12, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten zu haben, da die mit einem Meßgerät festgestellte Fahrgeschwindigkeit 109 km/h betragen habe. Er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 3 lit a iVm § 52 Z 10a StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei
Kraftfahrwesen European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0128 E 15. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine tatsächliche Behinderung des Fußgängerverkehrs gehört nicht zum Tatbild des § 8 Abs 4 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020009.X03 Im RIS se... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden der Steiermärkischen Landesregierung (hinsichtlich der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretungen der StVO) und des Landeshauptmannes von Steiermark (hinsichtlich der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des KFG) vom 20. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 23. Februar 1990 um (von bi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0019
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 7. November 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. September 1990 um 11.05 Uhr in Innsbruck an einem bestimmten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws beim Rückwärtsfahren einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht, wobei er es unterlassen habe, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Er habe dadurch eine Ver... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 2. September 1991 in der Zeit von 5,05 bis 5,20 Uhr in Salzburg an einem bestimmten Ort begangenen Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. i in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 11. September 1991 in der Zeit von 5,00 bis 5,20 Uhr in Salzburg an einem bestimmten Ort begangenen Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. i in Verbindung mit S 99 Abs. 3 lit. a StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,--(Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Beh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Da die Einleitung des § 99 Abs 3 StVO einen einheitlichen Strafrahmen für alle Deliktsfälle dieser Gesetzesstelle festlegt, reicht es iSd § 44a lit c VStG schon aus, wenn von der Behörde als angewendete Gesetzesbestimmung für die Verhängung der Strafe § 99 Abs 3 StVO zitie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 liti;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 26.5.1993 93/03/0096, 93/03/0112;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030089.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Juli 1990 um 09.25 Uhr einen Pkw auf der Mattseer Landesstraße aus Richtung Mattsee kommend in Fahrtrichtung Mattighofen gelenkt und bei Straßenkilometer 12,4 1) ein Fahrzeug überholt, obwohl andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden konnten (der entgegenkommende Fahrzeuglenker habe auf das Bankett ausweichen müssen, um einen Zusammenstoß zu verhindern), u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Auf die Fahrgeschwindigkeit der an der Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs 2 lit b StVO beteiligten Fahrzeuge kam es im Beschwerdefall nicht an, weil das Überholen auf unübersichtlichen Straßenstellen ohne Berücksichtigung der Geschwindigkeiten der Fahrzeuge verboten ist (Hinweis E 23.1.1991, 89/03/0302). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0113 E 22. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der nach § 99 Abs 3 lit a StVO iVm § 16 Abs 1 lit a StVO strafbare Tatbestand besteht darin, dass der Lenker eines Fahrzeuges einen Überholvorgang ungeachtet dessen, dass andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden könnten, durchfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/03/0233 4 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 16 Abs 1 lit a StVO und des § 16 Abs 2 lit b StVO schließen einander nicht aus; vielmehr ist für jeden Verstoß gegen diese beiden Bestimmungen eine eigene Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 16 Abs 1 lit a StVO kommt es nicht auf den Eintritt einer Gefährdung am Ende eines unerlaubten Überholvorganges, sondern auf ein bei Beginn des Überholvorganges (bzw was das Abbrechen eines Überholvorganges anlangt, während d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Jänner 1991 um 7.45 Uhr die Straße in Wien 5, Reinprechtsdorferstraße 24, unmittelbar vor dem Eingang der Schule, durch Verteilen von Flugblättern ohne die erforderliche Bewilligung zu verkehrsfremden Zwecke benützt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. d StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 1.000,-- ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Die grammatikalische Auslegung des § 82 Abs 1 StVO führt nicht zum Ziel. Vielmehr ist der Sinn des Gesetzes maßgebend. Gegenstand der StVO ist die Straßenpolizei. Nach herrschender Lehre versteht man unter Straßenpolizei die... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRK Art10 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Für die Frage der Notwendigkeit einer nach § 82 Abs 1 StVO vor Aufnahme der Tätigkeit einzuholenden Bewilligung kommt es nicht darauf an, ob es im konkreten Fall tatsächlich zu einer Menschenansammlung gekommen ist. Was aber die (abstrakte) Eignung zur Herbeiführung von Menschenansam... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Es ist nicht Zweck der StVO, Schüler (insbesondere im Nahebereich von Schulen) vor politischer Propaganda zu schützen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020204.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRK Art10 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Auch die wirtschaftliche Werbung (durch Anzeigen) genießt den Schutz von Art 10 Abs 1 MRK; diese kann allerdings schärferen Einschränkungen unterstellt werden als der Ausdruck politischer Ideen (Hinweis E VfGH 27.6.1986, B 658/85, VfSlg 10948/1986). European C... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;
Rechtssatz: Das Verteilen politischer Propagandaschriften (hier: Flugblätter mit den Golfkrieg 1991 betreffendem Inhalt) ist gemäß § 82 Abs 1 (erster Satz) StVO nicht bewilligungspflichtig (Hinweis E 23.6.1969, 1395/67). Gewerbliche Tätigkeiten und (Wirtschaftswerbung) Werbung sind in dieser Gesetzesstelle lediglich als Beispiele... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. März 1990 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gegen 6.45 Uhr im Gemeindegebiet Mürzhofen/Allerheiligen i.M. - St. Marein/St. Lorenzen auf der S 6 aus Richtung Mürzzuschlag kommend in Richtung Bruck an der Mur fahrend gelenkt und dabei auf dem Streckenabschnitt, beginnend nach der Abfahrt Allerheil... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 2. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. Mai 1990 gegen 17,00 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Roseggerstraße in Krieglach in Richtung Langenwang auf Höhe des Hauses Nr. 96 die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um ca. 20 km/h überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Über ihn wurde gemäß § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §15 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0275
Rechtssatz: Ein Tachographenschaublatt und dessen Auswertung durch einen Sachverständigen kann durchaus geeignet sein, über den maßgebenden Sachverhalt (abr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030273.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Juni 1991 um 12.47 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker einen Pkw im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder abgestellt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 24 Abs. 1 lit. d StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. November 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 14. November 1990 um 11.44 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten zu haben, weil die Fahrgeschwindigkeit 72 km/h betragen habe, wobei die Überschreitung mit einem Meßgerät festgestellt worden sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020330.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...